Hallo Frau Bader!
Ich lebe mit dem Kindsvater nicht zusammen (er hat eigene Wohnung), wir erwarten im Juli unser Kind. Da es in seiner Firma grad nicht rosig aussieht, hat er den Vorschlag gemacht die ersten 2 Monate nach Geburt des Kindes die Elternzeit zu nehmen, da ich in dieser Zeit eh in Mutterschutz bin und nicht arbeiten gehen "darf". Ich kann nicht stillen und deshalb wird das Kind gleich zu Anfang die Flasche kriegen, d.h. auch vom Kindsvater versorgt werden.
Ist das unter diesen Umständen so überhaupt möglich oder welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 14:22
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater, wenn nicht im selben Haushalt?
Hallo,
der Vater kann EZ nehmen, wenn er mit dem Kind im
selben Haushalt lebt .
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2009
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater, wenn nicht im selben Haushalt?
Hallo,
ist kein Problem. Er kann die zwei Monate Elternzeit nehmen, wenn Du im Mutterschutz bist.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 15:31
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater, wenn nicht im selben Haushalt?
Wenn ihr nicht zusammen lebt, dann zählst du doch eigentlich als Alleinerziehende, oder nicht?
Das würde bedeuten, dass du statt 12 Monaten EZ 14 Monate Elterngeld in EZ in Anspruch nehmen könntest.
Wenn der Kindsvater aber die 2 Monate für sich "verbrät", bleiben dir nur noch 12 Monate.
Und, ganz wichtig: Obwohl du im "Mutterschutz" bist, zählen die zwei Monate als ELTERNZEIT (fürs Elterngeld) mit!!!!!!!!
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 21:17