Halli-Hallo!
Es wird ja überall diskutiert und angepriesen, aber wie sieht das in der Realität aus?
Da ich mich selbständig gemacht habe und es bei mir gerade gut läuft, kann (und will) ich meinen hart erarbeiteten Kundenstamm nicht schon wieder verlieren und mein Mann hatte schon bei der Babyplanung versprochen, daß er diesmal "aussetzt" und 1 Jahr Elternzeit nimmt.
Nun ist er aber total hysterisch geworden, weil in seiner Firma (MIttelständler) ein Vater gewagt hat 2 Monate zu nehmen...dem wurde direkt gesagt, er bräuche danach gar nicht erst wiederkommen-der Kündigungsschutz gelte bei der Rückkehr ja nicht mehr und man würde da schon Mittel-und Wege finden...
Na super!!!!!
Was die dann zu einem Jahr Auszeit sagen ist ja klar!!!
Was machen wir nun? Was wäre, wenn die ihn bei der Rückkehr feuern? Kriegt er Arbeitslosengeld? Müssen die eine Abfindung zahlen, wenn seine Position einfach neu besetzt wird?
Oh Mann: ich bin stinksauer, weil wir das echt anders abgemacht haben und er sich jetzt noch nicht mal 2 Monate traut !!!! Der Haussegen steht bei uns extrem schief :(
Mitglied inaktiv - 10.11.2008, 11:29
Antwort auf:
Elternzeit für den Papa?!
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2008
Antwort auf:
Elternzeit für den Papa?!
...und was wäre mit Resturlaub?
Mein Mann hat zig Tage Resturlaub..wäre taktisch ja wohl sinnvoll VOR der Elternzeit einiges zu nehmen, aber alles schafft er nicht ...und wird der Rest ausgezahlt nach der Elternzeit, wenn ihm gekündigt wird?
...und dann ist da ja noch die extrem sensible Frage des Beginns der Elternzeit, weil sein Kündigungsschutz ja erst 7 Wochen vor ET beginnt, dies aber auch die Deadline ist, bis wann er die Elternzeit einreichen muss...macht er das vorher, kann ihm gekündigt werden.
Bisher habe ich IMMER übertragen...kann der Arbeitgeber ihm da einen Strick draus drehen, wenn der ET real später stattfindet?
Sorry, daß es so viele wirre Fragen sind, aber da es da viele Fallstricke gibt, zeigt ja alleine diese bescheuerte Kündigungsregelung.Habe da einiges in den Foren gelesen von übereifrigen Daddys, die zu früh die Elternzeit eingereicht haben und dann vor dem totalen AUS wg. Kündigung standen.Die dachten halt, der Kündigungsschutz greift schon vorher...
Mitglied inaktiv - 10.11.2008, 11:54
Antwort auf:
Elternzeit für den Papa?!
Hallo,
nun auch hier :-)
Er hat 8 Wochen Kündigungsschutz und 7 Wochen Vorlauf = 1 Woche "Korridor".
Warum nimmt er nicht EZ ab dem 2.Monat?
1 Monat solltest Du schon kürzer treten nach der Geburt...
Kriegst ja Elterngeld dafür :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.11.2008, 14:59