Hallo, mein Mann macht sich gerade selbstständig und wir fragen uns, ob er dann irgendwann überhaupt Anspruch auf Elternzeit hat. Ich lese immer nur, dass der Anspruch für Arbeitnehmer gilt und das ist er ja nicht... Ich dachte allerdings, Elternzeit sei nicht nur das Recht gegenüber dem Arbeitgeber eine bestimmte Zeit für das Kind frei zu bekommen, sondern auch dazu da, dass man später in der Rente eine Art Sonderrecht oder Sonderzulage wegen der Kinderbetreuungszeit und dem damit verbundenen Verdienstausfall hat. Könnte mich da jemand aufklären? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 21:39