Frage: elternzeit falsch beantragt

hallo frau bader meine tochter ist am 9.7.2010 geboren, da ich damals nicht wusste die elternzeit zu beantragen hat es die praxismanagerin für mich übernommen, die elternzeit wurde vor der geburt beantragt, sie ging von dem errechneten geburtstermin aus, der wäre am 3.7.2010 gewesen. habe 2 jahre elternzeit beantragt. nach der meinung der praxismanagerin und der nachfrage beim steuerbüro sagte sie das man auch den mutterschutz dazu rechnen würde. also wurde meine elternzeit vom 3.7.2010 bis zum 3.9.2012 beantragt. dies ist auch vom arbeitgeber unterschrieben und akzeptiert. was mach ich jetzt, soll ich erst am 4.9. arbeiten gehen??

Mitglied inaktiv - 04.07.2012, 23:50



Antwort auf: elternzeit falsch beantragt

Hallo, warum nicht? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: elternzeit falsch beantragt

Also, wenn dein AG das so unterzeichnet hat... warum denn nicht. Du hast dann aber nicht 2 Jahre EZ beantragt sondern somit 2 Jahre und 2 Monate (26 Monate insg.)... hast Du schon um Übertragung der restlichen Monat auf nach dem 3.Lebensjahr beim AG gebeten?

von Sonni74LS am 05.07.2012, 13:07



Antwort auf: elternzeit falsch beantragt

hallo sonni, nein hab die restlichen monate nicht beantragt, weil ich ja nach ende der elternzeit also im september wieder arbeiten gehe. hab nochmal in den unterlagen geguckt, sie hat mir sogar erst ab dem 3.9.2010 bis 3.9.2012 elternzeit beantragt, also vier wochen nach entbindung. müsste ja eigentlich im normalfall am montag arbeiten....lg

Mitglied inaktiv - 06.07.2012, 08:15



Antwort auf: elternzeit falsch beantragt

Ich würde sagen, es gilt trotzdem der Geburtstag deines Kindes. Somit läuft die Elternzeit jetzt offiziell vom: 9. Juli 2010 bis 3. September 2012 (wie beantragt und schriftlich bestätigt). Du fängst somit am 4. September 2012 wieder an zu arbeiten. (Oder habt ihr noch nicht miteinander telefoniert und alles abgesprochen???) Lass Dir doch die restlichen verbliebenen Monate und Tage der Elternzeit (hättest ja Anspruch bis zum 8. Juli 2013 gehabt) vom Arbeitgeber auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. LJ übertragen und bestätigen, am besten schriftlich, wer weiß, ob du das mal noch benötigen solltest. Er kann das aber auch ablehnen. Ansonsten hätte ich an Deiner Stelle eher die EZ bis 8. Juli 2013 verlängert und wäre dann ab 4.9. in TZ wieder 30 Std./Woche angefangen.

von Sonni74LS am 06.07.2012, 12:26



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