Elternzeit erst nach Abbau Urlaub und Überstunden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit erst nach Abbau Urlaub und Überstunden

Hallo Frau Bader, spricht etwas gegen folgende Planung unter Ausnutzung sämtlicher Bezüge: Monat; Mutter EZ; Mutter EG; Vater EZ; Vater EG; Kommentar 01 ; - ; x ; - ; - ; Schonfrist 02 ; - ; x ; - ; - ; Schonfrist 03 ; - ; - ; - ; - ; Abbau Überstunden und Urlaub bei Mutter 04 ; - ; - ; - ; - ; Abbau Überstunden und Urlaub bei Mutter 05 ; x ; x ; - ; - ; Beginn Elternzeit und Elterngeldbezug bei Mutter 06 ; x ; x ; - ; - ; 07 ; x ; x ; x ; x ; Start Elternzeit und Elterngeld bei Vater 08 ; x ; x ; x ; x ; 09 ; x ; x ; x ; x ; 10 ; x ; x ; x ; x ; 11 ; x ; x ; x ; x ; 12 ; x ; - ; - ; - ; Ende Elterngeldbezug für Mutter und Ende Elternzeit/Elterngeld für Vater 13 ; x ; - ; - ; - ; 14 ; x ; - ; - ; - ; 15 ; x ; - ; - ; - ; 16 ; x ; - ; - ; - ; 17 ; x ; - ; - ; - ; 18 ; x ; - ; - ; - ; 19 ; x ; - ; - ; - ; 20 ; x ; - ; - ; - ; 21 ; x ; - ; - ; - ; 22 ; x ; - ; - ; - ; 23 ; x ; - ; - ; - ; 24 ; x ; - ; - ; - ; EZ= Elternzeit; EG= Elterngeld; KK= Krankenkasse; AG= Arbeitgeber Konkrete Fragen: - Wird Schonfrist als Elterngeldbezug gewertet? - Ist es möglich/sinnvoll Urlaub und Überstunden nach der Schonfrist abzubauen ohne Einschränkung auf Elterngeld? - Ist es ein Problem, wenn die Elternzeit erst nach dem 4 Lebensmonat startet? - Sollte ich dann 20 Monate Elternzeit beantragen, also bis zum 24 Lebensmonat des Kindes? Vielen Dank für Ihre Antwort. Grüße Katja

von kde am 13.06.2016, 17:18



Antwort auf: Elternzeit erst nach Abbau Urlaub und Überstunden

Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2016



Antwort auf: Elternzeit erst nach Abbau Urlaub und Überstunden

Hey Ich verstehe denn Sinn dahinter nicht. Mach doch Lebensmonat 1-9 und lass Dir danach Urlaub und Überstunden ausbezahlen. Dein Mann wie oben geschildert. Das Ergebnis ist identisch und wesentlich papierärmer. Mutterschutzzeiten werden immer angerechnet. Wie lange Du Elternzeit nimmst hat mit dem Elterngeld nix zu tun, die Fage ist ab wann ihr Dein Einkommen wieder braucht.

von Sternenschnuppe am 13.06.2016, 18:32



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