Elternzeit - erneute Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit - erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, folgender Fall hat sich zugetragen: Die Frau wird im Laufe der 3jährigen Elternzeit wieder schwanger. Da Kind 1 während der neuen Schwangerschaft 3 Jahre wird, geht sie zu Ihrer KK und läßt sich auf Anraten der Sachbearbeiterin familienversichern. Nun entgeht der Frau die Möglichkeit, erneut einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu stellen, da man Sie in dem Gespräch nicht darauf hingewiesen hat. Nun zu meinen Fragen: a: Hätte die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld gehabt, weil sie innerhalb der 3jährigen EZ erneut schwanger wurde und wenn sie ihren Versicherungsstatus beibehalten hätte? b: Oder hätte Kind 2 innerhalb dieser 3 Jahre geboren sein müssen? c: Kann die Frau rückwirkend das Mutterschaftsgeld aufgrund des Beratungsfehlers einfordern? Vielen Dank im Voraus! Freundliche Grüße sendet Ihnen Niffi

von Niffi am 25.02.2013, 09:15



Antwort auf: Elternzeit - erneute Schwangerschaft

Versteh ich nicht! Wann ist denn das zweite Kind geboren worden (im Abstand zum 1.), denn normalerweise hätte die Mutter ja während der Schwangerschaft, aber nach der EZ wieder arbeiten gehen müssen. Innerhalb der EZ gibt es keinen Grund, sich familienzuversichern, da man über den AG versichert ist. Ich nehme mal an, das zweite Kind kam nach dem 3. Geburtstag des ersten zur Welt, dann wäre der "normale" Ablauf gewesen: - EZ von Kind 1 (KK-Versicherung über AG/EZ) - Restschwangerschaft mit Arbeit (oder BV) (KK-Versicherung über den AG) - Mutterschutz und mittendrin Geburt (KK-Versicherung über den AG) Dann hätte die Mutter auch Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom AG bekommen. Hatte die Mutter aber keinen AG, dann bleibt eigentlich nur, sich entweder familienzuversichern oder die KV freiwillig selber zahlen. Ist die Frage, ob man sich das leisten kann! Und das Geld nachträglich zurück fordern? Wusste der Mensch von der KK alles? Könnt ihr den "Beratungsfehler" beweisen? (Eine Beratung ersetzt nicht das Selberdenken) Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.02.2013, 10:50



Antwort auf: Elternzeit - erneute Schwangerschaft

Danke Susanne, Situation war folgende: Kind 1 geboren im März 2009 Kind 2 geboren im Juni 2012 Ab März 2012 erfolgte Familienversicherung über Ehepartner, weil man dies von der KK so vorschlug, bzw. erklärte, dass ja sonst ab März der Versicherungsschutz entfiele...dass es überhaupt die Möglichkeit des erneuten Anspruchs auf Mutterschutz etc. gab, war der Frau völlig unbewußt. Muss man dies als "allg. bekannt" voraussetzen? AG war zu der Zeit der eigene Ehemann. Hätte die ANin gewußt, dass es die Option gab, dann hätte sie natürlich anders entschieden. Hätte die Sachbearbeiterin (die die Familie und die Umstände gut kennt) nicht darauf hinweisen müssen/sollen? LG, Niffi

von Niffi am 25.02.2013, 11:05



Antwort auf: Elternzeit - erneute Schwangerschaft

Achso, hier wäre es wie folgt gelaufen: Geburt Kind 1 - EZ, KK über AG während EZ neue Schwangerschaft Nach EZ 1 BV, dann Mutterschutz dann EZ 2... Ist die Frau nicht quasi um diese Möglichkeit "betrogen" worden? Wie gesagt, wußte Sie nicht mal, dass es diese Option gibt. Muss man sich immer selbst aufklären oder ist es nicht gerade der Leistungserbringer, der hier rechtlich Bescheid weiß und den Kunden aufklärt?!

von Niffi am 25.02.2013, 11:09



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternteilzeit & erneute Schwangerschaft: Lohnfortzahlung & Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe direkt im Anschluss an die Geburt meiner Tochter 36 Monate Elternzeit beantragt und vereinbart nach einem Jahr auf 20 Stunden-Basis in Elternteilzeit wieder zu arbeiten. Nun bin ich seit 3 Wochen wieder im Betrieb und habe festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich vermute, dass mein Arzt mir (wie auch in der erste...


Erneute Schwangerschaft während Elterngeldbezug

Liebe Frau Bader, Ich habe 4 Monate lang BasisEG bezogen und 16 Monate EG Plus. EG und Elternzeit enden eigentlich im Mai. Wir wollen gerne ein 2. Baby. Da ich in der Pflege arbeite, werde ich sofort ins Berufsverbot geschickt bei einer Schwangerschaft. Wie sieht das mit dem EG aus? Würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft genau das gle...


Teilzeit in Elternzeit/ erneute Schwangerschaft

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit (beantragt bis 24) und wollte ab September wieder Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun quer, mich für 3 Monate wieder einzustellen. ( ich wäre ab Dezember wieder in Mutterschutz). Darf mein AG mir die Arbeit für die 3 Monate von September bis Ende November verwehren? I...


Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, eventuell können Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen ? Ich befinde mich ab September im 3ten Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr. Ich würde gerne, wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Sollte ich dann erneut schwanger werden, bekäme ich dann bei einem Beschäftigungsverbot wieder das errechnete Gehalt ? ...


Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte folgende Frage: Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (bis Juli 2023). Seit Januar diesen Jahres habe ich einen 450-Euro Job. Nun bin ich erneut schwanger und unser Kind kommt im Dezember diesen Jahres zur Welt. Nun bekomme ich laut Krankenkasse Mutterschaftsgel...


erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5...


Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...