Elternzeit endet bevor ich Kitaplatz habe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit endet bevor ich Kitaplatz habe

Guten Abend, meine Elternzeit endet Ende Mai, leider nehmen die Kitas ja erst zu Beginn August wieder Kinder auf. Nun ist meine Frage, was ich in der Zwischenzeit mache bzw. was mit meiner Rentenversicherung oder Ähnlichem passiert? Hat es negative Auswirkungen, wenn ich dann erst wieder ab August arbeiten kann, da ich meine Tochter nicht für ein paar Monate nochmal woanders betreuen lassen möchte, wegen der Verwirrung und dann doch wieder Umgewöhnung an die Kita. Und meine zweite Frage wäre: Meine Arbeit ist in Berlin Neukölln und wir werden im März nach Oranienburg umziehen, da fragte ich meinen Chef, ob eine Art "Homeoffice" möglich sei, da der Weg nach Berlin einfach zu weit wäre. Mein Arbeitgeber meint, dass es ganz schlecht auf Arbeit aussieht und er keine Arbeit hat. Er kann noch nicht versprechen, ob er mich für ein paar Stunden in der Woche arbeiten lassen kann von zu hause aus. Nun stehe ich aber noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe bisher jeweils immer 7,5 Std täglich von Mo-Fr gearbeitet. Wie ist denn meine rechtliche Grundlage beim Wiedereinstieg? Kann mein Chef einfach sagen, dass er keine Arbeit hat? Ich habe nun das Gefühl, dass er mir einreden will, ich soll mir was anderes suchen. Ich bin seit 2000 dort beschäftigt. Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben, Vielen Dank im Voraus, N. mit L.

von Schokoamicelli am 06.02.2013, 22:51



Antwort auf: Elternzeit endet bevor ich Kitaplatz habe

Hallo, sie müssen das Pferd andersherum audzäumen. Wenn Ihr Kind noch keine drei Jahre alt ist, können Sie die Elternzeit verlängern. Wenn das Kind drei Jahre ist, hat es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz und zwar ab dem dritten Geburtstag, nicht erst ab dem nächsten Sommer. Hier müssen Sie den Hebel ansetzen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen unbezahlten Urlaub zu geben, auch haben den derzeit keine Krankenkassen Rentenversicherungsansprüche. Das ist sehr negativ für Sie. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2013



Antwort auf: Elternzeit endet bevor ich Kitaplatz habe

Wie alt ist Dein Kind ? Kannst Du die Elternzeit noch verlängern ? Vom rechtlichen her muss er Dir lediglich Deinen alten Job wieder geben. Teilzeit kann er ablehen wenn er es betrieblich begründen kann. Ein Recht auf Home Office gibt es nicht, wenn es nicht vertraglich geregelt ist. Da Du die Entfernung schaffst und dem Unternehmen dann nicht mehr so zur Verfügung stehst wie vertraglich vereinbart, bleibt Dir dann nur die eigene Kündigung. Wegen dem Kind könnte man eine Tagesmutter nehmen. Krankenkasse musst Du nach der Elternzeit selbst tragen. Oder familienversichern wenn möglich. Rente weiss ich nicht. Du kannst Dich dann auch arbeitslos melden, bekommst ALG1 aber nur in dem Rahmen den Du arbeiten möchtest. Also Teilzeit 50% ALG1 , sobald die Betreuung des Kindes da ist.

von Sternenschnuppe am 06.02.2013, 23:30



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