Frage: Elternzeit endet ; Stunden kürzen

Hallo Im Juni endet mein 2. Jahr der Elternzeit und ich muß wieder arbeiten gehen. Nun würde ich gerne anstatt meinen 31 Std nur für 25 Std arbeiten gehen. Team und Leitung möchte dies nicht zulassen. Kann ich dagegen gehen oder muß ich das so hinnehmen? Welche Möglichkeiten gibt es? Im voraus vielen Dank Lieben Gruß Setti

von Setti am 15.01.2013, 16:32



Antwort auf: Elternzeit endet ; Stunden kürzen

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2013



Antwort auf: Elternzeit endet ; Stunden kürzen

Hat das Unternehmen mehr als 15 Angestellte?

von Pamo am 16.01.2013, 09:06



Antwort auf: Elternzeit endet ; Stunden kürzen

Wir sind ein Elternverein. Es gibt 9 Angestellte,1 Leitung und 3 Honorarkräfte. Ich hatte vor meiner Elternzeit einen gekürzten Vertrag auf Grund der Einschulung meiner Tochter. Bis heute ist dieser nicht aufgehoben. Aufheben könne die Leitung diesen wenn Bedarf in der Einrichtung wäre. Könnte ich mich evtl auf diesen Vertrag berufen und ihn einfordern als aktuelle Arbeitszeit zu bekommen? Hatte da 27Std.

von Setti am 16.01.2013, 10:37



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