Elternzeit einseitig ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern/verkürzen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit einseitig ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern/verkürzen?

Hallo Frau Bader, derzeit bin ich noch bis zum 14.03.2014 (2 jährigen) in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist Anfang Juli 2014 (nach Ende der aktuellen Elternzeit). Ab 15.03.2014 müsste ich wieder arbeiten gehen. Da ich nur Teilzeit möchte (vorher arbeitete ich Vollzeit), stellt sich mein Arbeitgeber etwas quer. Er hat mir sogar einen Aufhebungsvertrag angeboten. Diesen habe ich aber abgelehnt, weil ich einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz habe. Meine Frage ist nun: Kann ich die aktuelle Elternzeit ohne Zustimmung meines Arbeitgebers verlängern oder sogar verkürzen? Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von meiner erneuten Schwangerschaft. Er hat aber sicher kein Interesse daran, mich für zwei Monate zu beschäftigen bis ich in Mutterschutz gehe. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus! Viele Grüße Tante Grete

von Tante Grete am 09.12.2013, 10:23



Antwort auf: Elternzeit einseitig ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern/verkürzen?

Hallo, da Sie ja zwei Jahre beantragt hatten, können Sie einseitig verlängern bis zu 3 Jahre. Oder eben bis zum neuen Mutterschutz - damit Sie MG bekommen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Elternzeit einseitig ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern/verkürzen?

Verlängern ja, da Du bereits 2 Jahre genommen hast. Verkürzen kannst Du zum Tag bevor Dein neuer Mutterschutz anfängt wenn dieses Datum in der aktuellen Elternzeit liegt. Dann bekommst Du komplettes Mutterschutzgeld und Zuschuss des Arbeitgebers. Bei beiden Varianten kann der Arbeitgeber keinen Einspruch einlegen oder dieses gar ablehnen! Eine Verkürzung an sich (außer eben zum neuen Mutterschutzantritt) ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.12.2013, 10:47



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