Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld in der zweiten Schwangerschaft. Ich habe für unseren Sohn zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt, im Zweiten Jahr bekomme ich kein Elterngeld mehr. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde und mein neuer Mutterschutz eine Woche vor Ablauf der Elternzeit beginnt, kann ich die Elternzeit dann noch kündigen, so dass ich nochmal mein volles Mutterschaftsgeld bekomme? Oder wenn ich erst später schwanger werde und noch ein drittes Jahr Elternzeit beantrage, kann ich diese dann ebenfalls kündigen, so dass mir das volle Mutterschaftsgeld zu steht? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Loda
von Loda am 15.04.2017, 07:07