Liebe Frau Bader, mein Mann und ich möchten uns die Elternzeit für unsere Tochter, geboren am 25.11.2001, teilen. Er ist Finanzbeamter, ich Industriekauffrau. Nach Absprache mit unseren Arbeitgebern möchten bzw. können wir jeder 2,5 Tage pro Woche (am Stück, also Mo-Mi vorm. der eine, Mi nachm. - Fr. der andere) arbeiten. Nun meine Fragen: - stehen jedem die Hälfte der bisherigen Urlaubstage zu ? - was ist wenn ich an einem Tag, an dem ich arbeiten sollte, krank werde, muss ich dann an einem anderen normalerweise freien Tag die Stunden aufholen, oder kommt das auf den Vertrag an ? -Was ist wenn ich an einem freien Tag krank werde und mein Mann zu Hause bleiben müsste ? Muss er dann nachholen ? (Er ist privat versichert, Debeka, ich bei der AOK, unser Kind auch bei der AOK) - was ist wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde, habe ich dann für die 2,5 Tage pro Woche auch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz ? - was ist wenn ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt ? Müsste ich den Tag dann nachholen ? Kommt das alles auch auf den Arbeitsvertrag an ? Wenn ja, was raten Sie mir, und gibt es auch Gesetze, auf die man sich notfalls beziehen kann ? Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar, damit ich bei einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber schon etwas Bescheid weiss, was mir bzw. uns zusteht. Ich bedanke mich im Voraus schon für Ihren Rat. Viele Grüsse Sonja
Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 12:36