Liebe Frau Bader,
mein Mann möchte auch gern seine zwei Monate Elternzeit nehmen, was ihm der Arbeitgeber wegen der Auftragslage allerdings nur für die Wintermonate erlaubt. Unser Sohn wurde am 29.05.2013 geboren und ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen. Können wir parallel zu jeweils vollem Elterngeld Elternzeit nehmen oder könnte ich auch z.B. Februar und März 2014 (wenn mein Mann Elternzeit nimmt) ALG I bekommen (Anspruch besteht) und im April mit der restlichen Elternzeit weitermachen?
Vielen Dank schon mal, herzliche Grüße
Katja
von
@Aliena@
am 10.06.2013, 10:47
Antwort auf:
Elternzeit durch Arbeitslosigkeit unterbrechbar?
Hallo,
ja, das geht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2013
Antwort auf:
Elternzeit durch Arbeitslosigkeit unterbrechbar?
Die Elternzeit muss nicht erlaubt werden, Dein Mann kann sie nehmen wie er mag. Der AG darf das nicht verwehren !!
Hast Du einen Arbeitgeber ?
Wenn nein hast Du in dem Sinne keine Elternzeit. Elternzeit bedeutet unter anderem dass der Job erhalten bleibt.
ALG1 kannst Du beantragen wenn Du dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehst, Kinderbetreuung nachweisen kannst.
von
Sternenschnuppe
am 10.06.2013, 12:40
Antwort auf:
Elternzeit durch Arbeitslosigkeit unterbrechbar?
Mein Arbeitsvertrag war bis 2 Wochen vor dem Mutterschutz befristet, so dass ich ALGI-Anspruch und bereits etwas davon bezogen habe. Wenn ich die zwei Monate zwischendurch arbeitslos wäre, würde ja mein Mann in dieser Zeit die Kinderbetreuung übernehmen. Danach könnte ich mit der Elternzeit weitermachen. Ich dachte, dass quasi das Arbeitsamt mein "Arbeitgeber" ist und ob die so eine Unterbrechung mitmachen (denn für zwei Monate einen Job finden ist ja nicht gerade realistisch).
von
@Aliena@
am 10.06.2013, 14:36
Antwort auf:
Elternzeit durch Arbeitslosigkeit unterbrechbar?
Für mich grenzt das an Betrug.
Ich sage nicht dass Du aktiv betrügen willst, bitte nicht falsch verstehen, aber Du willst doch gar nicht arbeiten, Du möchtest gerne ALG 1 haben.
Und wie oben schon geschrieben, Elternzeit haben die, die einen AG haben, Du hast keinen.
Beantragt Wohngeld, Kindergeldzuschlag wenn es eng ist.
Und den Rest von Deinem ALG1 wenn Du wirklich wieder arbeiten willst.
von
Sternenschnuppe
am 10.06.2013, 15:09