Sehr geehrte Frau Bader, bisher konnte mir leider niemand Auskunft geben, auch meine Krankenkasse nicht. Daher hoffe ich auf Ihre Information. Ich studiere in Vollzeit auf Lehramt, bin aber nächstes Jahr fertig. Bis dahin habe ich auch Elternzeit bei meinem Arbeitgeber genommen, bei dem ich nebenbei in Teilzeit gearbeitet hatte. Dort möchte ich aber definitiv nicht wieder zurück, sondern nutze die Elternzeit, um während meines Studiums bei der Krankenkasse beitragsfrei zu sein. Nun möchte ich aber schon nebenher an einem Tag/Woche an einer Schule arbeiten. Die Erlaubnis meines AG´s habe ich dafür. Nun überlege ich jedoch, komplett zu kündigen, um dort ganz regulär zu arbeiten (Minijob geht nicht). Meine Fragen dazu: 1. Kann ich meine Elternzeit beim alten Arbeitgeber durch Kündigung unterbrechen und beim neuen Arbeitgeber nutzen (entweder gleich mitnehmen oder später beantragen)? 2. Müsste ich um Genehmigung bitten oder ist der neue Arbeitgeber verpflichtet, mir diese zu gewähren? Mir geht es eigentlich immer nur darum, noch während meines Studiums beitragsfrei zu bleiben, falls im neuen Job etwas schief läuft... 3. Wer dokumentiert eigentlich die genommenen Elternzeitmonate, die Krankenkasse? Ich hoffe, dass ich meine Fragen verständlich formuliert habe und hoffe sehr auf Ihre Informationen. Vielen Dank!
von Loriiii am 20.08.2018, 10:40