Elternzeit durch Arbeitgeberwechsel vorzeitig kündigen und aufsparen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit durch Arbeitgeberwechsel vorzeitig kündigen und aufsparen?

Sehr geehrte Frau Bader, bisher konnte mir leider niemand Auskunft geben, auch meine Krankenkasse nicht. Daher hoffe ich auf Ihre Information. Ich studiere in Vollzeit auf Lehramt, bin aber nächstes Jahr fertig. Bis dahin habe ich auch Elternzeit bei meinem Arbeitgeber genommen, bei dem ich nebenbei in Teilzeit gearbeitet hatte. Dort möchte ich aber definitiv nicht wieder zurück, sondern nutze die Elternzeit, um während meines Studiums bei der Krankenkasse beitragsfrei zu sein. Nun möchte ich aber schon nebenher an einem Tag/Woche an einer Schule arbeiten. Die Erlaubnis meines AG´s habe ich dafür. Nun überlege ich jedoch, komplett zu kündigen, um dort ganz regulär zu arbeiten (Minijob geht nicht). Meine Fragen dazu: 1. Kann ich meine Elternzeit beim alten Arbeitgeber durch Kündigung unterbrechen und beim neuen Arbeitgeber nutzen (entweder gleich mitnehmen oder später beantragen)? 2. Müsste ich um Genehmigung bitten oder ist der neue Arbeitgeber verpflichtet, mir diese zu gewähren? Mir geht es eigentlich immer nur darum, noch während meines Studiums beitragsfrei zu bleiben, falls im neuen Job etwas schief läuft... 3. Wer dokumentiert eigentlich die genommenen Elternzeitmonate, die Krankenkasse? Ich hoffe, dass ich meine Fragen verständlich formuliert habe und hoffe sehr auf Ihre Informationen. Vielen Dank!

von Loriiii am 20.08.2018, 10:40



Antwort auf: Elternzeit durch Arbeitgeberwechsel vorzeitig kündigen und aufsparen?

Hallo, 1. Ja 2. Wenn Sie die Elternzeit mit einer Frist von sieben Wochen beantragen haben Sie einen Anspruch 3. Gute Frage. Ja. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2018



Antwort auf: Elternzeit durch Arbeitgeberwechsel vorzeitig kündigen und aufsparen?

wenn du das OK deines AG hast, würde ich lieber nicht kündigen. Sondern bei dem anderen AG einfach in TZ innerhalb der EZ arbeiten. Niemand sagt das man in der EZ nur auf Minijobbasis woanders arbeiten darf, man darf bis zu 30 Std die Woche, eben mit Zustimmung des Ag die du ja hast. Minijob ist ja nichts anderes wie TZ. Du kannst so in Ruhe schauen ob dir der neue mehr zusagt und dann immer noch kündigen ohne die Gefahr am Ende komplett ohne AG da zu stehen. Beitragsfrei bist du solange wie du eben nicht über 450 € verdienst. Kommst du drüber ist es egal ob du in EZ bist oder nicht, weil du dann auch trotz EZ Abgaben zahlen musst.

von Felica am 20.08.2018, 11:28



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