Ich habe nach der Geburt meiner Tochter im Januar 2005 zwei Jahre Elternzeit beantragt. Ich arbeite bereits wieder während meiner EZ in Teilzeit. Nun möchte ich gern verlängern. 1. Wie formuliert man das? Wäre das so o.k. _________ Mitteilung über drittes Jahr Elternzeit Sehr geehrte XYZ, hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, daß ich am dem x. Jan. 2007 bis zum x. Jan 08 das dritte Jahr Elternzeit für meine Tochter zzz in Anspruch nehme. An der Ausübung meiner Tätigkeit im Umfang von 24 h / Woche in Teilzeit wird sich keine Änderung ergeben. MfG ___________ 2. Wann muß ich es einreichen? 8 Wochen vorher? 3. Wann kann er mich - im Extremfall - frühestens kündigen? Zugang der Kündigung Januar 2008? Er ist sehr unzufrieden, weil ich mit kleinem Kind nicht mehr für Abendtermine etc. zur Verfügung stehe. (Unternehmensgröße 50 MA!) 4. wenn im Sommer 2007 ein zweites Kind zur Welt kommt, kann ich den EZ abbrechen und den Rest - natürlich nur mit Genehmigung vom AG - mitnehmen? Oder ist es sinnvoller das 3. EZ des zweiten Kindes mit Genehmigung zu übertragen? Ich möchte hier ungern formelle Fehler machen. 5. bin ich für ihn momentan in der EZ unkündbar oder hat er Möglichkeit z.B. mit - proforma - Schließung eines Teilbereiches des Unternehmens? Ich arbeite als Stabsstelle. Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 18.09.2006, 21:58