Elternzeit drittes Jahr - beantragen? - bis wann nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit drittes Jahr - beantragen? - bis wann nehmen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe über die Suchfunktion leider nichts gefunden, daher hier meine Frage an Sie, vorab herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Und zwar habe ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt (1. Jahr ist fast um) Nun erzählte mir eine Bekannte, dass ich dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen könne, dass ich das dritte Jahr Elternzeit mir aufsparen möchte um es zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen, angeblich ginge das bis zum 7 (8?) Lebensjahr des Kindes. Stimmt das? Muss ich in diesem Schreiben eine bestimmte Formulierung wählen um mir nicht selbst einen Strick daraus zu drehen? Oder steht mir diese Option sowieso zu, auch wenn ich dem Arbeitgeber nichts mitteile? Hintergrund ist der, dass wir noch ein zweites Kind möchten und ich natürlich keine Elternzeit verschenken willl, und wenn ich es richtig verstanden habe, dann könnte ich im Anschluss an die ersten 2. Jahre für die 1. Tochter nochmal 2 Jahre für das zweite Kind nehmen und danach noch das übriggebliebene Jahr von ersten Kind und eventuell noch das dritte Jahr vom zweiten Kind? Also was muss ich wie wann beantragen um nichts zu verschenken und keine Ansprüche zu verlieren? Und wie wirkt sich eine Schwangerschaft (Mutterschutzzeit) auf die Elternzeit des ersten Kindes aus, wenn sich die Zeiträume überschneiden? Vielen Dank und Grüße Nicole

Mitglied inaktiv - 31.05.2010, 15:28



Antwort auf: Elternzeit drittes Jahr - beantragen? - bis wann nehmen?

Hallo, ja, man kann das 3. Jahr bis zum 8. geb. aufheben. Haken an der Sache ist, das der Ag zustimmen muss. Korrekterweise müssen Sie also 7 Wo. vorher den Antrag stellen u dann hängt es von ihm ab. Wenn er ablehnt, ist das 3. Jahr weg. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2010



Antwort auf: Elternzeit drittes Jahr - beantragen? - bis wann nehmen?

Hallo Frau Bader, und was wäre, wenn ich jetzt beantrage dass ich die 3 Jahre fürs erste Kind jetzt am Stück nehmen möchte, und zb. gegen Ende des 2. Jahres das zweite Kind auf die Welt käme, würde mir das letzte Jahr (des ersten Kindes) dann verfallen oder beginnt die Elternzeit fürs zweite Kind im Anschluss an die drei Jahre? Liebe Grüße Nicole

Mitglied inaktiv - 31.05.2010, 15:57



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Als Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen - ohne genauen Geburtstag

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte meine Frau im ersten Monat nach der Geburt unterstützen, indem ich zu Hause bleibe. Natürlich haben wir einen errechneten Termin, aber das Kind kann ja auch mal 1-2 Wochen früher kommen. Wie beantrage ich meine Elternzeit beim Arbeitgeber und das Elterngeld bei der Familienkasse korrekt - ohne dass es zu Pr...


Elternzeit - richtig beantragen

Liebes Forum, ich plane derzeit als Vater meine Elternzeit und möchte hier nichts falsch machen. Die Rahmenbedingungen sind folgende: - Noch keine Elternzeit genommen. - 1. Kind: Mai 2019 - 2. Kind: September 2020 - 3. Kind: vsl. Mai 2022 Da der Elternzeitanspruch ja an das Alter des Kindes gebunden ist, scheint ist mir am sinnvollsten ...


Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: nach meinem Mutterschutz (bis Juli 2022) möchte ich bis Mitte November 2022 in Elternzeit voll daheim bleiben (ruhendes Arbeitsverhältnis). Dann würde ich für den Rest des Jahres meinen Resturlaub abbauen und ab Januar 2023 wieder in Vollzeit arbeiten wollen. Voraussetzung dafür ist aber, dass eine Vo...


3 Jahre oder 1 Jahr Elternzeit beantragen

Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...


Teilzeit in Elternzeit vor Geburt beantragen?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich nun in der 37. SSW und habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber angekündigt. Einen Antrag hierfür hatte ich bereits gestellt, den richtigen Antrag soll ich jedoch erst nach Geburt meines Kindes mit den exakten Daten einreichen. Ich habe derzeit geplant, nach dem ersten Jahr Elternzeit i...


Bei neuem Arbeitgeber TZ in Elternzeit beantragen

Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n...


Kann ich auch nach Elternzeit Stillzeit beantragen?

Hallo Leider habe ich mich zu spät erkundigt und habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Jetzt sagt er, ich kann keine Stillzeit mehr beantragen. Könnte ich nach meiner Elternzeit Stillzeit beantragen und mit welcher Vergütung könnte ich dann rechnen?


Muss ich jetzt Elternzeit beantragen?

Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P...


Elternzeit beantragen für Neugeborenes und Nutzung Rest-Elternzeit erstes Kind

Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei...


2. Elternzeit beantragen - Wechsel von Teilzeit zu voller Elternzeit

Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...