Sehr geehrte Frau Bader, ich habe über die Suchfunktion leider nichts gefunden, daher hier meine Frage an Sie, vorab herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Und zwar habe ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt (1. Jahr ist fast um) Nun erzählte mir eine Bekannte, dass ich dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen könne, dass ich das dritte Jahr Elternzeit mir aufsparen möchte um es zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen, angeblich ginge das bis zum 7 (8?) Lebensjahr des Kindes. Stimmt das? Muss ich in diesem Schreiben eine bestimmte Formulierung wählen um mir nicht selbst einen Strick daraus zu drehen? Oder steht mir diese Option sowieso zu, auch wenn ich dem Arbeitgeber nichts mitteile? Hintergrund ist der, dass wir noch ein zweites Kind möchten und ich natürlich keine Elternzeit verschenken willl, und wenn ich es richtig verstanden habe, dann könnte ich im Anschluss an die ersten 2. Jahre für die 1. Tochter nochmal 2 Jahre für das zweite Kind nehmen und danach noch das übriggebliebene Jahr von ersten Kind und eventuell noch das dritte Jahr vom zweiten Kind? Also was muss ich wie wann beantragen um nichts zu verschenken und keine Ansprüche zu verlieren? Und wie wirkt sich eine Schwangerschaft (Mutterschutzzeit) auf die Elternzeit des ersten Kindes aus, wenn sich die Zeiträume überschneiden? Vielen Dank und Grüße Nicole
Mitglied inaktiv - 31.05.2010, 15:28