Hallo Frau Bader,
mein zweites Kind wurde in der Elterzeit des ersten Kindes geboren. Nach der Geburt des zweiten Kindes bleibe ich 3 Jahre zu Hause. Diese Elternzeit endet nächstes Jahr. Kann ich verbleibene Elternzeit (1 Jahr und 3 Monate) vom erstgeborenen Kind noch im Anschluß an die gerade laufende Elternzeit beantragen, oder verfällt diese Zeit? Und wenn ja, gibt es Vorgaben, wie lang die beantragte Zeit sein muss?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort
Lenja
von
Lenja_Thema
am 11.11.2011, 15:09
Antwort auf:
Elternzeit des ersten Kindes Verlängern, direkt nach Elternzeit des 2. Kindes?
Hallo,
mit Zustimmung vom Ag kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8 Lj des Kindes aufheben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2011
Antwort auf:
Elternzeit des ersten Kindes Verlängern, direkt nach Elternzeit des 2. Kindes?
Wenn du nicht ausdrücklich die erste Elternzeit bei Geburt des 2. Kindes beendet hast, dann hast du keine Elternzeit vom 1. Kind mehr übrig, denn lief ganz normal aus.
Erst im Anschluss daran hat die zweite Elternzeit begonnen.
Also wäre es wichtig zu wissen, was genau du und dein AG geschrieben haben.
Unabhängig davon kann man nur bis zu 12 Monate über den dritten Geburtstag hinaus übertragen (pro Kind)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.11.2011, 23:41