Hallo Frau Bader, mein Mann ist als Lehrer mit einem befristetem Vertrag beschäftigt, der bis Mitte August läuft. Mit 95% Sicherheit wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, dieser liegt vermutlich aber erst Anfang August vor. Der ET für unser Kind ist der 2. Juli. Mein Mann will prinzipiell zwei Eltermzeitabschnitte beantragen: 1. einen Monat nach Geburt 2. von Februar bis Juli 2021. Unsere Fragen: 1. Muss er nun beide Abschnitte gemäß der Regelung der Festlegung bis zum zweiten Lebensjahr bereits jetzt beantragen, auch wenn für den zweiten Zeitraum noch gar kein Vertragsverhältnis besteht? 2. Für den ersten Zeitraum gilt eine Frist von 7 Wochen vor ET, die Elternzeit gilt dann aber trotzdem als genehmigt auch wenn das Kind früher kommt, richtig? 3. Falls 1. mit JA zu beantwortet wird, kann/muss der Antrag für den zweiten Abschnitt mit tatsächlichem Entbindungstermin angepasst werden (wegen Angleichung mit Elterngeldbezug), oder kann der AG dies dann ablehnen? 4. Falls 1. mit NEIN beantwortet wird, gilt für den zweiten Abschnitt ab Februar 2021 auch wieder eine 7–Wochen Frist? Ich danke Ihnen für die Hilfe!
von InesW184 am 20.04.2020, 22:40