Hallo Frau Bader,
aufgrund der Situation mit meinem KInd muss ich ca 12-14 Monate beruflich zurückschrauben.
kann ich für ein schwerbehindertes Kind ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen, wenn der AG zustimmt? (ich hatte damals nur 2 genommen, sie ist jetzt 6, AG hat gewechselt seitdem) Ich könnte auf Honorarbasis weiterarbeiten, aber wegen der Rente ist es doch besser dasElternzeit Jahr zu nehmen oder? (ich darf ja dennoch 15 Stunden arbeiten)
Wo muss ich das beantragen? Rentenversiechrung hatte keine Ahnung, verwies auf das Versorgungsamt.
Also zusammenfassend: wie kann ich dieses Jahr gestalten, damit ich nicht zu viele Verluste in der Rente habe? Hab ich irgendwelche Rechte als Mutter die wegen behinderung des Kindes aussteigt? /(keine Pflegestufe vorhanden)
Danke Emily
von
Emily25
am 24.04.2018, 16:12
Antwort auf:
elternzeit bis zum 8. geburtstag wegen rent
Hallo,
das Kind scheint ja vor Juli 2015 geboren zu sein. Da gibt es keinen Anspruch. Man kann, wenn der Ag zustimmt, bis zu 12 Mo bis zum 8. Geb. nehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2018
Antwort auf:
elternzeit bis zum 8. geburtstag wegen rent
Für ein so altes Kind brauchst du, um Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag nehmen zu können, die Erlaubnis des Arbeitgebers.
Ein unumstößliches Recht darauf hast du nicht.
Wenn du die Erlaubnis bekommst, ist das kein Problem.
Elternzeit beantragst du nur bei deinem Arbeitgeber (und ggf. deiner Krankenkasse zur Sicherheit kurz melden).
von
Dojii
am 24.04.2018, 16:20
Antwort auf:
elternzeit bis zum 8. geburtstag wegen rent
owt
von
Emily25
am 24.04.2018, 18:00
Antwort auf:
elternzeit bis zum 8. geburtstag wegen rent
du brauchts auf jeden fall die genehmigung des AG. ein recht hast du nicht, zumal ja noch der AG gewechselt hat. also muss der neue AG das nicht genehmigen. und zumal es ja schon nach dem dritten geburtstag ist.
von
mellomania
am 24.04.2018, 19:54
Antwort auf:
elternzeit bis zum 8. geburtstag wegen rent
Rententechnisch ist das Zeit ohne Einkommen.
Die Gutschrift für die Geburt eines Kindes = Kindererziehungszeiten hast du direkt für die Zeit nach der Geburt gutgeschrieben bekommen (bzw. direkt im Achluss eines vorherigen Kindes), das hat nichts damit zu tun wann du in Elternzeit gehst.
LG
D
von
desireekk
am 25.04.2018, 13:59