Frage: Elternzeit beim zweiten Kind

liebe frau bader, zur zeit bin ich noch im erziehungsurlaub meines ersten kindes. wenn das zweite geboren wird, verbleiben noch ca. 11 monate von diesem erziehungsurlaub. nun meine frage: bis wann muß ich meinen arbeitgeber über das zweite kind informiert haben, bzw. darüber, daß ich den erziehungsurlaub (jetzt ja wohl "elternzeit") "verlänger" (wg. des zweiten kindes)? reicht es ihn ca. 4 wochen vor ablauf des ersten erziehungsurlaubes darüber zu informieren? ich bin mir bzgl. der verlängerung noch nicht ganz schlüssig und würde es deswegen gerne so lange wie möglich hinauszögern. und da das verhältnis zwischen mir und meinem chef eher gespannt ist, möchte ich auch vorher nicht mit ihm darüber reden. (wenn es sich vermeiden läßt) vielen dank für ihre hilfe manuela

Mitglied inaktiv - 09.01.2001, 18:15



Antwort auf: Elternzeit beim zweiten Kind

Liebe MAnuela, nein, dann können Sie keine 3 J. dranhängen, nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des 2. Kindes. Außerdem halte ich es für zumindest ein Verstoß gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben", den AG erst 9 Mo. nach der Entbindung zu informieren. DA das Gesetz von "unmittelbar nach Kenntnis" spricht, könnte das eine Pflichtverletzung darstellen. Außerdem wollen Sie ja wahrscheinlich noch mal zum AG zurück. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2001



Antwort auf: Elternzeit beim zweiten Kind

Wenn ich das richtig sehe, mußt Du nach den neuen gesetzl. Regelungen den ErzUrl. (dann: "Elternzeit") sogar 8 Wochen vor Beginn anmelden, da Du diesen ja nicht unmittelbar an die Mutterschutzfrist (des zweiten Kindes) anschließt... Im übrigen: Du "sollst" Deinen AG bald von der SS verständigen, so meint es das MuSchuG... Désirée

Mitglied inaktiv - 09.01.2001, 22:02



Antwort auf: Elternzeit beim zweiten Kind

hallo desiree, wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich die neue elternzeit dann 9 monate nach der entbindung anmelden (ist ja noch 8 wochen bevor mein erster erziehungsurlaub abläuft) und die eigentliche ss melde ich ihm "bald". und wenn meine erster erziehungsurlaub vorbei ist, kann ich noch 3 jahre hinten ran hängen!? richtig? danke schon mal für die hilfe lg manuela

Mitglied inaktiv - 10.01.2001, 10:03



Antwort auf: Elternzeit beim zweiten Kind

liebe frau bader, das hatte ich so aber auch geschrieben, daß ich den ag direkt über die schwangerschaft informiere, aber erst den antrag auf elternzeit in 9 monaten einreiche. jedenfalls war das so gemeint. und bezüglich der drei jahre hatte ich gerade gelesen, das man die nicht mehr direkt im anschluß nehmen muß, sondern auch z.b. aufteilen kann und eines in dem jahr, in dem das kind eingeschult wird. das wäre unter anderem das neue an der elternzeit. habe ich mich da so vertan? (hoffe, ich stelle mich nicht gar zu blöd an:-) lg manuela

Mitglied inaktiv - 10.01.2001, 14:34



Antwort auf: Elternzeit beim zweiten Kind

Nee Du hast schon recht, Du kannst das dritte Jahr auch aufteilen und evtl. später nehmen, aber da muß der AG zustimmen! Jetzt bleibt die Frage, ob sich die ersten 2 Jahre auf die 2 Jahres des Kindes beziehen oder auf die ersten 24 Monate der Elternzeit.... ... mal nachlesen..... und zwar hier: http://195.227.51.240/infoc/download/gesetz_neu_internet1.doc HTH Désirée

Mitglied inaktiv - 10.01.2001, 20:14



Antwort auf: Elternzeit beim zweiten Kind

Also: §15 Abs2 Satz 1: Der Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes; ein Anteil von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar. .... hm... wie interpretiert man das nun? Bin Heute irgendwie zu müde zum Nachdenken... Désirée

Mitglied inaktiv - 10.01.2001, 20:19



Antwort auf: Elternzeit beim zweiten Kind

Danke, desiree, ich hab mir die seite auch mal angeschaut und werde es mir mal ausdrucken und ein wenig "studieren". lg manuela

Mitglied inaktiv - 12.01.2001, 10:16



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