Hallo Frau Bader, ich bin bis zum 12.08.04 in der Elternzeit für meinen ersten Sohn (bis zum seinem dritten Lebensjahr) und arbeite bis dahin die zugelassenen 30 Std. Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber. Nun bin ich wieder Schwanger und hätte gern gewusst wie das dann läuft. Endet die Elternzeit meines ersten Kindes automatisch, wenn der Mutterschutz (im August) beginnt ? Oder muss man das beantragen ? Und wie ist es mit dem Mutterschaftsgeld ? Wird das nach meinem 30 Std. Teilzeitvertrag (innerhalb der Elternzeit) oder meinem alter 40 Std. Vertag (von vor der Elternzeit) berechnet ? Eine andere Frage hätte ich da auch noch! Ich habe aus der Schwangerschaftszeit meines ersten Sohnes (hatte damals Beschäftigungsverbot) noch 24 Tage Resturlaub. Wann kann ich die nehmen ? Erst nach der Elternzeit oder auch schon zwischen Mutterschutz und Elternzeit meines zweiten Kindes? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Britt
Mitglied inaktiv - 17.02.2003, 21:54