Hallo Frau Bader,
ich war bei der Geburt meines zweiten Sohnes 2013 arbeitslos und habe nun seit 2015 wieder eine Arbeit. Zur Zeit der Einschulung wollte ich nochmals 6 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, dies wurde mir aber nicht genehmigt mit der Begründung, dass ich während der Arbeitslosigkeit keine Elternzeit in Anspruch nehmen konnte und somit auch kein Ausschub beantragen konnte und somit ich keine Anrecht mehr auf Elternzeit habe. Gibt es hier für mich noch Möglichkeiten zu argumentieren?
Herzlichen Dank.
von
Sihara
am 18.03.2019, 15:12
Antwort auf:
Elternzeit bei neuem Arbeitgeber
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch, der AG kann ablehnen - auch ohne Grund
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2019
Antwort auf:
Elternzeit bei neuem Arbeitgeber
Das passt. Du fällst leider nicht unter die neue Regelung welche für Kinder gilt die ab dem 1.07.2015 geboren worden sind. Bis zum 3ten Lebensjahr hättest du die EZ mit Zustimmung des AG über das 3te Lebensjahr hinaus absichern können. Da du das nicht gemacht hast, muss der Ag dem nicht mehr nachkommen. Bis 2016 hättest du das regeln müssen.
von
Felica
am 18.03.2019, 16:55
Antwort auf:
Elternzeit bei neuem Arbeitgeber
Das stimmt nicht ganz, ändert aber nichts am Ergebnis.
Für Kinder, die vor dem Stichtag in 2015 geboren wurden, muss die Übertragung Elternzeit nicht zwangläufig bis zum 3. Geburtstag angemeldet worden sein. Das sagt sogar das Ministerium auf seiner Frage-und-Antwort-Seite zur Elternzeit:
Zitat: "Denn es gibt keine Antragsfrist für die Übertragung. Die nicht genutzte Elternzeit verfällt nicht automatisch am 3. Geburtstag Ihres Kindes."
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen-/124812
Faktisch muss der Arbeitgeber aber ohnehin nicht zustimmen, wenn er nicht will, von daher ist es egal, ob er die Übertragung 2016 schon abgelehnt hätte, oder eben jetzt.
von
Dojii
am 19.03.2019, 07:41
Antwort auf:
Elternzeit bei neuem Arbeitgeber
Herzlichen Dank für Eure Antworten. Könnte er aber zustimmen, wenn er wollte? Im Schreiben wurde es so formuliert: "der AG muss leider ablehnen".
Schöne Grüße.
von
Sihara
am 19.03.2019, 20:25