Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft? Viele Fragen !!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft? Viele Fragen !!

Guten Tag Fr. Bader. Habe am 09. April 2008 mein erstes Kind bekommen und die 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die dann 2011 enden würde. Jetzt bin ich wieder schwanger. Dieses Kind soll im Juni 2010 zur Welt kommen. Möchte aber gern die 3 Jahre fürs zweite in anspruch nehmen. Wie gehe ich vor damit ich beide mal die 3 Jahre komplett bekommen kann? Wenn ich bei meinem ersten Kind auf 2 jahre reduziere dann Läuft die Elternzeit im April 2010 aus. ( UND wann müßte ich eine reduzierung Beantragen Stichtag? ) Da wäre ich ja schon im 7. Monat schwanger. Verstehe das nicht so richtig. Muß ich mir diese Bescheinigung über Schwangerschaft vom Frauenarzt ausstellen lassen? die man eh erst nach 12 Wochen bekommt. Diese dann meinem AG zukommen lassen. Und wenn die 2 Jahre Elternzeit rum sind, für 2/3 Wochen arbeiten gehen um dann wieder in Mutterschutz gehen zu können. Anschließend kann ich dann 4 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen? Also erst die 3 neuen und im ANschluß das restliche Jahr von ersten Kind.(Wird das direkt an das endende Jahr vom zweiten Kind gehängt oder läuft dies nach dem Geburtsmonat vom ersten Kind an?) Bitte helfen Sie mir damit ich da nichts verkehrt mache. Vielen Dank Anita

Mitglied inaktiv - 27.10.2009, 08:27



Antwort auf: Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft? Viele Fragen !!

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2009



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