Frage: Elternzeit bei befristeten Vertrag

Hallo, meine Situation ist gerade sehr kompliziert. Ich habe bereits ein Kind (1 Jahr) und erwarte im September unser zweites. War vor den SS Vollzeit beschäftigt, der Vertrag läuft jedoch am 15.09. aus und wird wohl auch nicht verlängert. Ich werde nun noch nach der Elternzeit des 1. Kindes 7 Wochen arbeiten danach bin ich wieder im Mutterschutz wegen des 2. Kindes. Nun meine Fragen: Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn in der Zeit mein Vertrag ausläuft oder gleich Elterngeld? Wo beantrage ich Eltetnzeit, da ich dann keinen AG mehr habe? Muss ich mich nach Ablauf des Arbeitsvertrages Arbeitslos melden obwohl ich ja in Elternzeit wäre? Und bekomme ich trotzdem mein normales Elterngeld 24 Monate obwohl ich keinen Arbeitsvertrag habe? Velen Dank schon mal

von ReichlBaby am 18.05.2015, 15:57



Antwort auf: Elternzeit bei befristeten Vertrag

Hallo, Sie müssen sich mit einer Frist von drei Monaten vor Beendigung des Vertrages bei der Agentur für Arbeit melden. Dann erhalten Sie während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld komplett von der Krankenkasse in Höhe von Krankengeld. Elterngeld können Sie trotzdem bekommen, wenn Sie aber nicht arbeiten, nur zwölf Monate. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2015



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