Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit 12.12.2015 im Mutterschutz und morgen ist der errechnete Geburtstermin. Mein Arbeitsverhältnis ist bis 30.06.2016 befristet. Mein Arbeitgeber hat mir eigentlich eine unbefristete Übernahme mündlich zugesichert, jetzt aber kurzfristig das Angebot doch zurückgezogen. Ich würde gerne 1,5 Jahre Elternzeit nehmen. Nun meine Frage: wie genau muss ich nun die Elternzeit beantragen? Die Zeit bis 30.06.2016 beantrage ich direkt beim Arbeitgeber - was aber ist mit den restlichen Monaten? Bin ich verpflichtet, dies dann bei der Arbeitsagentur oder einer anderen Stelle zu melden?
Mit besten Grüßen
J. Bauer
von
Dotterblume85
am 22.01.2016, 11:51
Antwort auf:
Elternzeit bei befristetem Arbeitsverhältnis/Meldung Arbeitsagentur?
Hallo,
oft hört man von den Agenturen f Arbeit, dass man sich nicht melden braucht, da man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht u keine Leistung erhält. Es gab aber auch schon Fälle, wo es hinterher Sperren gab, weil man sich nicht gemeldet hat. Deshalb würde ich mich 3 Mo. vor Ablauf des Vertrages dort melden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
Elternzeit bei befristetem Arbeitsverhältnis/Meldung Arbeitsagentur?
Nein, Elternzeit gibt es nur beim AG.
Dem Arbeitsamt meldest Du Dich weil Dein Vertrag ausläuft, Leistungen kannst Du erst beantragen wenn das Kind betreut ist und Du arbeiten kannst.
Wichtig : Überlege wie lange Du das Elterngeld beziehst, nur solange Elterngeld gezahlt wird ist die Krankenkasse beitragsfrei.
Danach musst Du Dich familienversichern wenn möglich oder selbst zahlen.
von
Sternenschnuppe
am 22.01.2016, 11:56