Hallo Frau Bader,
als Expertin können Sie mir sicherlich weiterhelfen, nachdem ich bisher keine klaren Hinweise erhalten habe.
- Termin für Geburt 09/2012
- Befristeter Vertrag läuft aus 12/2013
- Im Jahr 2011 bekam ich 2 Monte Arbeitslosengeld aufgrund eines Ortswechsels, ansonsten immer sozialversicherungs-pflichtig beschäftigt
1) Variante 1: EZ für 2 Jahre beantragen, Auszahlung Elterngeld ebenso für 2 Jahre. Läuft die Elternzeit dann "nur" bis 12/2012, solange ich einen Arbeitgeber habe? Auf welcher Basis wird anschliessend dann das ALG berechnet?
2) Variante 2: EZ für 1 Jahr. Dann nochmal von 09/2013 - 12/2013 arbeiten? Macht das Sinn, wenn der Vertrag anschliessend nicht verlängert wird?
Grundsätzlich würde ich gerne mindestens 2 Jahre Elternzeit nehmen, wenn es finanziell keine zu grossen Nachteile bringt.
Vielleicht haben Sie einen Ratschlag, welche Variante (evtl. auch eine andere) am meisten Sinn macht. Auch im Hinblick auf Rentenversicherung. Krankenversicherung würde über meinen Ehemann laufen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
von
babynummer1
am 18.04.2012, 23:31
Antwort auf:
Elternzeit bei auslaufendem befristeter Arbeitsvertrag (Elterngeld / ALG1)
Hallo,
die Elternzeit läuft grundsätzlich nur so lange, wie der Vertrag besteht. danach erhalten Sie Arbeitslosengeld, wenn sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also eine Unterbringungsmöglichkeit für das Kind besteht. Das Arbeitslosengeld wird dann für die Zeit vor dem Elternzeit berechnet.
Ob es für sie Sinn macht, für die drei Monate arbeiten zu gehen, können Sie nur alleine beurteilen. Natürlich bekommen Sie dann mehr Geld, denn bei der ersten Variante bekommen Sie das Elterngeld ja nur aufgesplittet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2012
Antwort auf:
Elternzeit bei auslaufendem befristeter Arbeitsvertrag (Elterngeld / ALG1)
Ist denn klar das der Betrag nicht verlängert wird?
Ich würde wohl nach einem Jahr wieder arbeiten gehen und hoffen das der Vertrag verlängert wird,hast du schon mit dem ag gesprochen?
Verlust hast du so oder so,das das eg und alg nicht an den Lohn heran kommen.
von
CKEL0410
am 19.04.2012, 06:19
Antwort auf:
Elternzeit bei auslaufendem befristeter Arbeitsvertrag (Elterngeld / ALG1)
Vielen Dank für die Antworten. D.h. aber, dass ich für 2 Jahre Elterngeld beantragen kann und die Elternzeit läuft nur bis 12/2012?
Habe ich dann nach den 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder muss ich mich direkt nach Ablauf des Vertrages (12/2013) arbeitslos melden? Würde denn Arbeitslosengeld + Elterngeld ausgezahlt werden? Oder ersetzt das Arbeitslosengeld dann das Elterngeld?
von
babynummer1
am 20.04.2012, 23:19