Hallo Frau Bade,
im September 15 habe ich Zwillinge bekommen. Anschließend bin ich für zwei Jahre in Elternzeit gegangen. In dem Schreiben an meinen Arbeitgeber, habe ich die Elternzeit ohne Bezug auf irgendeines der Kinder beantragt.
Wortlaut aus Schreiben:
"... hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meiner Kinder. Ich werde für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist, werde ich die Elternzeit mit Geburt meiner Kinder beginnen. Errechneter Geburtstermin ist der xxxx.2015.
..."
Meine Elternzeit läuft also jetzt im September aus.
Nun wollte ich aber gerne die Elternzeit voll ausschöpfen (3 Jahre jetzt im Anschluss und ein Jahr für Notfälle aufheben). Eigentlich sollten es doch 6 Jahre sein, oder?
Von meinem AG bekam ich jetzt aber die Antwort, dass ich vier Jahre ausgeschöpft hätte, weil ich sie gleichzeitig für beide Kinder genommen hätte. Stimmt das?
Ist es nicht so, dass ich den Anspruch für jedes Kind individuell habe und ich bis zu 24 Monate bis zum 8. Lebensjahr des Kindes beanspruchen kann?
Muss man sich beim Anschreiben an den AG festlegen, für welches Zwillingskind man in Elternzeit gehen möchte? Die Namen stehen zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht einmal fest...
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
von
ZwillisMa
am 03.07.2017, 07:39
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen
Hallo,
bei der Formulierung haben Sie leider vier Jahre verbraucht...mal mit dem AG reden?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2017
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen
Ja, das muss man,
Wieso standen die Namen nicht fest ?
Elternzeit meldet man in der ersten Woche nach der Geburt.
von
Sternenschnuppe
am 03.07.2017, 07:50
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen
Hab die Elternzeit 7 Wochen vor der Geburt anmeldet mit dem errechneten Geburtstermin. Wer weiß bzw. sagt zu diesem Zeitpunkt schon die Namen der Kinder? Manche wissen ja noch nicht einmal das Geschlecht...
von
ZwillisMa
am 03.07.2017, 09:26
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen
Hallo,
du musst die Namen nicht angeben, du hättest eine ganz andere Formulierung wählen können!
Z.b
Ich beantrage EZ für den ersten Zwilling...
Ich beantrage EZ für eines meiner Kinder etc.
Deiner Formulierung nach aber, hast du direkt beide Kinder angemeldet.
Dein AG hat leider recht, du hast die EZ für beide Kinder gleichzeitig gemeldet.
Vll kannst du nochmal mit ihm sprechen!
LG
Saskia
von
Saskia0208
am 03.07.2017, 13:48
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen
... Du hättest die EZ auch bis max. 4 Wochen nach der Geburt melden können.
Es ist immer ausschlaggebend, dass man die EZ für EIN Kind beantragt und die rechtliche Zeit, dann auf das zweite Kind überträgt, nur so kommt man auf die lange EG Zeit mit Zwillingen.
Leider ist dir, bei deinem Antrag ein Fehler unterlaufen und somit hast du keinen Anspruch auf Übertragung der Elternzeit.
LG
von
Saskia0208
am 03.07.2017, 13:52
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen
1. du KANNST die Elternzeit gar nicht 7 wochen VOR der geburt anmelden fix da du dafür die geburtsurkunde brauchst. die ELTERNZEIT beginnt daher einen Tag nach dem Mutterschutz und du beantragst normalerweise eine woche NACH der Geburt. das sind dann auch 7 Wochen vor beginn. man geht davon aus, dass die mutter DANN die geburtsurkunden hat, ohne die der fixe antrag gar nicht geht. du weißt ja vor der geburt gar nicht WANN die Elternzeit losgeht. es könnte ja sein, dass es frühgeburten sind und du 12 wochen mutteschutz hast.
2. du MUSST den namen des kindes NACH der geburt angeben, für welches du elternzeit habenm möchtest. da du das alles nicht gemacht hast, sind 4 jahre parallel gelaufen also zwei jahre pro kind, daher sind 4 jahre weg.
von
mellomania
am 03.07.2017, 14:57