Elternzeit bei Zwillingen und anderes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei Zwillingen und anderes

Hallo Frau Bader, ich erwarte im September Zwillinge und habe mit meinem Arbeitgeber (Sparkasse, ÖD) über die Möglichkeit der Elternzeit gesprochen. Mein Personalchef meinte, es gäbe nur 3 Jahre Elternzeit pro Geburt, ich bin der Meinung, pro Kind. Wer hat recht? Mein Arbeitgeber hat in einem Formblatt für werdende Mamas auch geschrieben, dass das 3. Elternzeitjahr bis zum 8. LJ. genommen werden kann. Ist das dann verbindlich für alle Mütter oder können sie das im Einzelfall auch ablehnen? Bei Zwillingen könnte ich ja dann theoretisch 5 Jahre in Elternzeit gehen. Und noch eine Frage: Mein Mann ist im Moment arbeitslos (Hartz IV, aber ohne Leistung, da Vermögen u. mein Einkommen zu hoch, also arbeitssuchend gemeldet), falls er anfangs deswegen in Elternzeit geht, wem muss er das melden? Krankenkasse? Arbeitsamt? Rentenkasse? andere? Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten, sie leisten hier echt tolle Arbeit! LG Pu

Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 14:30



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen und anderes

Hallo, man knn pro Kind ein Jahr bis zum 8. Geb aufheben (mit Zustimmung AG). Also können Sie rechnerisch 5 Jahre am Stück nehmen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2005



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen und anderes

also die frage bezüglich der elternzeit kann ich dir beantworten. auch bei zwillingen bekommt man "nur" 3 jahre elternzeit. da hat dein chef recht. das erziehungsgeld bekommst du aber doppelt (wenn du es bekommst).

Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 14:46



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen und anderes

Dein AG hat Recht du bekommst auch bei Zwillingen gesamt nur 3 Jahre Erziehungszeit, wobei du dir das 3. Jahr bis zum 8. Geburtstag aufheben kannst, allerdings muss dein AG dem zustimmen. Ich glaube aber dass du Erzeihungsgeld dann doppelt bekommst , also pro Kind, bin mir da aber nicht ganz sicher. Dein Mann muss es auf jeden Fall dem Arbeitsamt melden da er ja wärend der Erziehungszeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ob er es auch KK und/oder Rentekasse melden mus weiß ich nicht, aber ganz sicher Frau Bader. LG

Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 14:47



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen und anderes

das ist relativ einfach: Man hat bis zum Ende des 3. Lebensjahres EZ, also auchbei Zwillingen "nur einmal" EZ. Wenn er das im Formblatt schreibt, dann möchte ich mal sehen, wie es das bei Dir ablehnt... Explizit schriftlich würde ich mir das aber auf jeden Fall geben lassen. Wenn dein Mann EZ nimmt, dann ist er nicht mehr arbeitssuchend. Also dem Arbeitsamt melden. Und dann auch der Krankenkasse wegen beitrfr. Weiterversicherung in der EZ. Evtl. macht es Sinn, die Kindererziehungszeiten auf ihn zu übertragen, aber das kommt auf Dein Einkommen an... Näheres gerne per Mail Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 21:50



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen und anderes

Das interessiert mich auch sehr. ABer wie kommt man auf die 5 Jahre? Das kapiere ich nicht. Sind es nicht 3 Jahre erziehungszeit für das erste Kind und dann für das zweite kind nochmal ein Jahr drauf? LG B.

Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 12:49



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