Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Hallo Fr. Bader, Zu mir: - PTBS -> AU -> Aussteuerung durch KK (Reha abgelehnt, noch im Widerspruch)-> Nahtlosigkeitsregelung (NLR für 1 Jahr gewährt) - verheiratet, schwanger (7. Monat), ET 01/17 Bitte helfen Sie mir... 1. Welche Sozialleistungen stehen mir im Mutterschutz zu? 2. Wie sieht das mit Elternzeit aus? 3. Wie sieht es mit Elterngeld (bei NLR) aus? Ist es überhaupt sinnvoll Elterngeld zu beantragen (oder Ehepartner ?!?)? 4. Ist es möglich als Reha- Maßnahme eine (spätere) Mutter-Kind- Kur zu machen? 5. Ich verstehe die soziale Ungerechtigkeit einfach nicht: Ich bin in unbefristetem Arbeitsverhältnis, hätte zu 100% ein Berufsverbot erhalten! - Warum geht hier Krankschreibung vor BV? - Warum gibt es hier keine Sonderstellung für Schwangere (die angestellt) - man wird trotzdem als ALG1 "bewertet"! Ich habe mir doch das 'Trauma' nicht herbeigerufen und ich würde auch alles geben um es nicht erlebt zu haben... das ist unfassbar. Mir macht das noch zusätzlichen Stress, wenn ich daran denke, dass ich in geraumer Zukunft wahrscheinlich ALG2/Erwerbsminderungsrente (falls keine Reha) oder n i c h t s erhalte! Danke für ihre Antwort. Gruß, M.

von Mandy_83 am 07.11.2016, 12:13



Antwort auf: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Hallo, 1. Das kommt auf den Verdienst ihres Ehemannes an 2. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit 3. Ohne Einkünfte kann man den Pauschalbetrag von 300 € im Monat erhalten 4. Das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen - wir haben aber ein Forum speziell für Mutter-Kind Kuren. 5. Ohne Schwangerschaft würden Sie ja auch weiter Krankengeld bekommen, Sie werden also nicht schlechter gestellt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2016



Antwort auf: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Wenn Du nicht schwanger wärst, wäre es doch genau gleich abgelaufen. Warum solltest Du besser gestellt werden, nur weil Du schwanger bist? Natürlich hast Du Dir die PTBS nicht ausgesucht - wohl aber die Schwangerschaft. Dir steht nicht weniger zu als jedem anderen mit PTBS. Mit der Schwangerschaft erhöhst Du Dein Einkommen nicht. Aber das tut auch keine andere Schwangere.

von Strudelteigteilchen am 07.11.2016, 15:13



Antwort auf: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

zu 5. : du bist hier mit allen anderen Schwangeren gleichgestellt. Wenn eine Schwangere arbeitsunfähig ist, dann gilt die AU vorrangig vor einem denkbaren BV. In deinem Fall kommt noch hinzu, dass die Vorerkrankung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat. Wer nicht arbeitsfähig ist, der ist durch die Arbeit auch nicht mehr gefährdet und dem muss man die Beschäftigung nicht mehr verbieten. Es ist für dich eine Frage der Einstellung, ob du dich dadurch benachteiligt fühlst. Tatsächlich bist du nicht benachteiligt.

Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 15:32



Antwort auf: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Elterngeld gibt es immer. Mindestens 300€. Wieso Hartz4 ? Was verdient denn Dein Partner ? Der ist ja für Dich und das Kind zuständig. Wo ziehst Du denn die Grenze ? Jemand hat ein Bein verloren und ist seit 2 Jahren krank und wird schwanger. AU oder BV ? Krebs und schwanger. AU oder BV. Entscheidend ist doch nun ob Du ohne Sxhwangerschaft arbeitsfähig wärest. Habe selbst chronische PTBS, weiß also wovon Du sprichst. Das Mutterschutzgesetzt ist aber dafür da um Schwangere nicht zu benachteiligen, nicht um sich Vorteile zu verschaffen.

von Sternenschnuppe am 07.11.2016, 18:21



Antwort auf: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

FR. BADER ich glaube sie haben das missverstanden - ich beziehe kein KG mehr, da aufgrund langer AU ausgesteuert! --> b i t t e antworten Sie nochmals, besonders zu 2 und 3. zu 1. Mein Mann Verdient ausreichend zu 2. Ich habe einen Arbeitgeber (!) - also wie verhält sich das nun mit der Elternzeit? Macht es Sinn diese zwischen uns aufzuteilen d.h. die bestmöglichste Aufteilung und längerandauernde EZ (und ggf. den höheren Betrag) zu erzielen (wir beide/nur ich/nur mein Mann in EZ)? zu 3. Mir wurde ja nun 1 Jahr ALG 1 (aufgrund Nahtlosigkeitsregelung - Reha -Antrag läuft, wenn Reha abgelehnt wird müsste ich EMR beantragen) gewährt. a) Sind das keine Einkünfte? b) Gibt es da einen Unterschied zw. NLR und ALG (also dass ich ggf. wenn über Reha entschieden wurde den ALG1 - Anspruch verlängern kann)??? c) Ist es hier auch sinnvoller auf die private BU zurückzugreifen (bspw. man lässt ALG ruhen)? Oder macht das keinen Unterschied ob BU+Elterngeld / ALG+ EG oder BU+ALG+EG (also wird da irgendwie das verrechnet)??? Vielen Dank nochmals!

von Mandy_83 am 08.11.2016, 17:51



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