Hallo Frau Bader, ich habe mal eine frage im bezug auf Elternzeit bei Harz 4.
Mein 1 Jähriger Arbeitsvertag läuft am 14. September aus, genau dann wo auch der Endbindungstermin von meinen Ungeborenen Kind ist.
Nun zu meiner Frage, ich muss jetzt Harz 4 beantragen... Steht mir die Elternzeit zu oder muss ich mich trotzdem auf Arbeitsstellen bewerben und diese Eingliederung in Arbeit ausfüllen und unterschreiben? Weil das 1 Jahr wollte ich schon bei meinen Kind bleiben.
Vielen dank für ihre Antwort
von
chrissy87luna
am 30.08.2015, 12:18
Antwort auf:
Elternzeit bei Harz 4
Hallo,
wenn der KV auch H IV bezieht kann das Amt uU verlangen, dass sich beide bewerben undd ann eben der KV zu hause bleibt (wird aber nach meinem Wissen ind erPraxis nicht gemacht, zumindest nicht hier).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2015
Antwort auf:
Elternzeit bei Harz 4
Das kommt darauf an, was der Vater des Kindes verdient.
Er ist für das Kind und für Dich zuständig.
von
Sternenschnuppe
am 30.08.2015, 12:54
Antwort auf:
Elternzeit bei Harz 4
Der Vater von dem Kind bezieht jetzt auch Harz 4 wir haben immer von meinen Gehalt gelebt. Er ist aber seid dem ich schwanger geworden bin fest weg auf Arbeitssuche.
von
chrissy87luna
am 30.08.2015, 13:11
Antwort auf:
Elternzeit bei Harz 4
Was heisst "fest weg auf Arbeitssuche" ?
Hat er was gelernt?
Ein Baby braucht ja nicht zwei Erwachsene. Ihr müsst schauen wer die besseren Jobchancen hat um Euch zu ernähren.
Der Vater kann auch beim Baby bleiben, wenn Du Euch dann finanzieren kannst.
von
Sternenschnuppe
am 30.08.2015, 13:14