Hallo Frau Bader,
meine Frau ist Schwanger mit Zwillingen. Ich möchte gerne gesplittet 4 Wochen ab Geburt und 4 Wochen nächstes Jahr in Elternzeit gehen.
Meine Sorge ist das die Zwillinge zu früh kommen und sie noch 2 - 4 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen ich dann 2-4 Wochen meiner elternzeit allein zuhause verbringe und diese Zeit eigentlich bräuchte wenn meine Frau mit den zwei nachhause kommt.
Ist es möglich die elternzeit zu beginnen wenn die Kleinen nachhause kommen?
Mit freundlichen Grüßen
von
MELKAT
am 17.05.2020, 15:55
Antwort auf:
Elternzeit bei Frühchen
Hallo,
Sie müssen mind zweimal einen Monat nehmen - und das immer als Lebensmonat, um EG zu bekommen. Sie können also den ersten oder zweiten Monat plus einen weiteren nehmen (natürlich auch andere, aber in Bezug auf Ihren Plan). Oder eben entsprechend mehr, so dass zwei Lebenmonate enthalten sind.
Außerdem, können Sie mir als Frühchen-Mutter glauben, ist man auch so den ganzen Tag im Krankenhaus (und wenn man nur seine kleinen Wunder anschaut).
Falls Sie mehr Monate nehmen wollen, könnte es uU sinnvoll sein, jeweils für ein Kind EZ zu nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2020
Antwort auf:
Elternzeit bei Frühchen
Du kannst auch mehr als nur 2 Mon. EZ mit EG Bezug nehmen. Je Kind kann bis zu 14 Monate EG bezogen werden, wobei max. 12 Mon. von einem Elternteil genommen werden kann. Bsp. nimmt die KM fürs 1.Kind EZ mit EG von Geburt bis 12.Monat und fürs 2.Kind EZ mit EG für die Monate 13+14. So kann sie das max. EG ausschöpfen. Selbstverständlich kann sie auch länger EZ nehmen und das EG in EGplus umwandeln. Ich habe im Beispiel Basis EG genommen.
EZ steht euch beide pro Kind 3 Jahre zu, welche bis zum 8.Geb. des Kindes genommen werden können.
Ich würde empfehlen nicht für beide Kinder zeitgleich EZ zu nehmen, denn dann laufen beide EZ zeitgleich und das EG auch, welches sich sowieso nur um 10% Geschwisterbonus erhöht.
Auch im Krankenhaus kannst du für deine Kinder da sein und gerade bei Zwillingen ist das hilfreich. So kann bsp. jeder mit einem Baby kanguruen, füttern, baden, usw.. Die KM wird nicht so lange im Krankenhaus bleiben wie die Kinder. Kommt aber mit drauf an, wieviel die Kinder zu früh gekommen sind. Auch Zwillinge können nah an den ET heran kommen und nach ein paar Tagen mit nach Hause kommen.
Wie wäre es denn, wenn du 2 Mon. EZ mit EG fürs 1.Kind für die Monate 1+2 nimmst. Wenn du dann merkst, dass es nicht reicht verlängerst du um 1 Monat. (Muss 7 Wochen vor Ende der EZ sein. Ich weiß, es ist schwer, dass nach dann nur 1 Woche zu entscheiden, aber möglich.) Fürs 2.Kind nimmst du EZ für die Monate 13+14.
Ihr müsst beim beantragen der EZ mit EG aufpassen, für welches Kind wer es nimmt, damit ihr das volle EG ausschöpft. EG gibt es nur bis zum 14.Monat. Daher wäre es, insofern du es haben möchtest, nochmal bis dahin EZ zu nehmen.
Mit deinem AG kannst du versuchen zu reden, ob er dich erst in EZ lässt soweit die Kinder zuhause sind. Mit Bezug vom EG würde das erst ab dem 2.Monat gehen, weil EG auf volle Monate berechnet wird. Du könntest vorher Urlaub nehmen, insofern er es gestattet. Bedenke, dass du auch ins Krankenhaus möchtest um deine Frau und Kinder zu besuchen. Ist das mit deinen Arbeitszeiten vereinbar? Dein AG muss dir dafür kein frei geben. Daher ist EZ ab Geburt vielleicht entspannter für dich.
von
Ani123
am 17.05.2020, 20:51
Antwort auf:
Elternzeit bei Frühchen
Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Liebe Grüße
von
MELKAT
am 17.05.2020, 21:03
Antwort auf:
Elternzeit bei Frühchen
Ani hat da viele wichtige Punkte angesprochen, aber meines Wissens auch einiges falsch geschildert.. bzw sich missverständlich ausgedrückt.
Ein paar wichtige Karstellungen: soviel ich weiß gibt es nicht mehr für jedes Kind die 14 Monate EG bei Zwillingen, sondern für das 2. Kind nur den Bonus. Früher war das tatsächlich anders.
Elternzeit steht aber (wie richtig erklärt) jedem Elternteil pro Kind 3 Jahre zu. Dies muss bezogen auf das Kind beantragt werden, sonst läuft die Zeit für beide gleichzeitig. Hier unbedingt aufpassen.
Dennoch muss bei der ersten '"Beantragung" der EZ beim Arbeitgeber (Beantragung von EG geht den AG ja gar nichts an) die Planung für die ersten 2 Lebensjahre vorliegen. Einem weiteren "Antrag" zum Beispiel für Monat 10 muss er sonst nicht zustimmen. Aber es könnte sein (und das weiss ich nicht genau, f in nde ich selber interessant) dass du zB für Kind 1 die ersten 2 Monate beantragen kannst. Und dann später für Kind 2 noch Monat 10 (wieder mit 7 Wochen Frist) beantragen kannst.
von
MamavonMia123
am 17.05.2020, 21:19