Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Guten Tag, Ich habe eine etwas komplexe Frage zur Elternzeit meines Mannes. Wir bekommen im März 2020 Zwillinge. Mein Mann hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2020. Dieser wird voraussichtlich danach verlängert. Mein Mann möchte im Monat 1-3 und 13-21 Elternzeit nehmen (kein Zuverdienst in der Zeit). Dazwischen würde eher regulär arbeiten ODER Teilzeit in Elternzeit (je nach dem was rechtlich besser ist). Jetzt die Optionen: 1) Mein Mann beantragt die 1. Elternzeit für März-Mai 2020. Danach hoffen wir auf eine Verlängerung des Vertrages zum 01.01.2021. Danach beantragt mein Mann Elternzeit von März 2021- Nov 2021. Kann dieser zweite Abschnitt vom Arbeitgeber abgelehnt werden? 2) Mein Mann beantragt 2 Jahre elternzeit. Zunächst 3 Monate ohne Zuverdienst, dann 30h pro Woche mit der Hoffnnung eine Vertragsverlängerung zu bekommen. Ab März 2021 beantragt er Verringerung der Stunden auf 0 bis Nov 2021. Ich denke das wäre rechtlich möglich, aber birgt das Risiko, dass der Vertrag nicht verlängert wird aufgrund der Teilzeit in Elternzeit. Mit freundlichen Grüßen

von JundF am 28.10.2019, 14:21



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, wir wären Hellseher, wenn wir wüssten, was der AG denkt. Ich würde eher zu Variante 1 neigen - das ist natürlich auch eine finanzielle Frage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2019



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Dein Mann bekommt im 2. Abschnitt kein Elterngeld. Ist euch das bewusst? Euch stehen 14 Monate Elterngeld zu, die Monate mit Mutterschaftsgeld werden dann zwingend dir als Mutter zugerechnet. Die restlichen Monate könnt ihr auch als egplus wählen d.h. doppelt solange aber nur halbes EG

Mitglied inaktiv - 28.10.2019, 14:31



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Meine Meinung, dein Mann sollte besser erst nach Vertragsverlängerung EZ nehmen. Solange das nicht fest ist würde ich da nichts von verlauten lassen. Oder was macht ihr wenn der Vertrag dann nicht verlängert wird? Für EG muss er mindestens 2 Lebensmonate nehmen bevor eure 14 Monate alt sind. Würde also auch mit der Vertragsverlängerung passen. Bekommt er keine verlängerung, könnte er EG anstelle ALG1 nutzen.

von Felica am 28.10.2019, 16:03



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Meines Erachtens würde es funktionieren, wenn er zunächst Elternzeit für Zwilling 1 (Name im Antrag angeben!) nimmt und dann den zweiten Teil für Zwilling 2 (wieder Name angeben und Vorlauf beachten). Dazwischen kann er Vollzeit arbeiten und die Vertragsverlängerung abwarten.

von Strudelteigteilchen am 28.10.2019, 16:12



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Danke für eure Antworten. Wir werden Elterngeld Plus in Anspruch nehmen, sodass wir das Elterngeld bis zum Monat 21 strecken (also ab Monat 8 nur halbes Elterngeld bekommen). Danach nehmen wir noch 4 Partnerschaftsmonate. Finanziell ist es nicht das Problem, da ich ab Monat 13 wieder arbeite. Es geht wirklich nur darum, dass wir es uns nicht verbauen, dass der Vertrag verlängert wird. Gleichzeitig wäre es aber auch echt blöd, wenn mein Mann auf den 2. Abschnitt kein Anrecht mehr hat. Also mir geht es um die rechtliche Sache, ob der Arbeitgeber überhaupt Nein sagen DARF.

von JundF am 28.10.2019, 16:30



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Hi, zu der ersten Frage: meines Wissens muss sich ein Arbeitnehmer für die ersten zwei Jahre festlegen. der Arbeitgeber darf also eine Nachmeldung eines zweiten Abschnitts ablehnen. ob der Umweg über den zweiten Zwilling das umgehen kann, weiß ich aber nicht.

von drosera am 28.10.2019, 18:15



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Danke für deine Antwort. Das mit den 2 Jahren habe ich mir auch schon gedacht , aber das geht gar nicht, sondern nur bis zu dem Tag, wenn der Vertrag endet. Andererseits kann man die Elternzeit auf bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Aber ich weiß nicht, ob das ein Recht ist, dem der arbeitsgeber nicht widersprechen kann.

von JundF am 28.10.2019, 18:36



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Er müsste aber mindestens 2 Monate nehmen für einen ! Zwilling, den dir als Mutter stehen bei Zwillingen ja auch 14 Monate zu. 12 für den ersten und die beiden Partnermonate für den zweiten. Damit deute ich es so das man sich für einen Zwilling eben dann festlegen muss. Auch das er für jeden Zwilling 3 Jahre EZ nehmen kann, genau wie du im übrigen. man muss dann nur sagen, ich nehme EZ für Kind A für die ersten beiden Jahre, dann 2 Jahre für Kind B,. dann das 3te Jahr erst für Kind A und im Anschluss für Kind B und schon hat man die vollen 6 Jahre ausgeschöpft. Aber wie bereits geschrieben wurden, mann muss sich für 2 Jahre festlegen. Nennt man keinen Namen, nimmt man automatisch EZ für beide Kinder gleichzeitig und dann laufen die parallel. Ich kann wie gesagt nur dazu raten die EZ erst dann mit zuteilen wenn die Vertragsverlängerung sicher ist. Das sollte der AG im übrigen 3 Monate vor Vertragsende klären, da man sich dann auch beim AA melden müsste. Die Gefahr das dein Mann sonst keinen AG mehr hat ab Vertragsende ist halt groß, gerade wenn Zwillinge und der AG damit rechnen muss das auch dein Mann nicht mehr so flexibel ist. Das Männer EZ nehmen ist immer noch eine ungewöhnliche Variante. Wenn es um Hilfe geht für die erste Zeit würde ich eher versuchen das über Urlaub oder Haushaltshilfe zu klären.

von Felica am 28.10.2019, 18:58



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Ich frage mich, warum du ab dem 13.Monat wieder arbeiten gehst und nicht 14 Mon. EG ausschöpfst. 12 Mon. Kd.A und 2 Mon. Kd.B..

von Ani123 am 29.10.2019, 00:30



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Bezüglich eurer Fragen zum Elterngeld. Vorweg, EG ist ja unabhängig von der EZ. EG gibt es nicht pro Kind, sondern einfach 12 Monate bzw 14, wenn der Partner auch nimmt. Wir schöpfen ja alles aus. Wir beantragen 7 Monate EG Basismonate und 14 Monate EG Plus. Mehr geht nicht. Wobei die ersten 12 Monate ich nehmen und die letzten 9 mein Partner. Die ersten 3 Monate beantragt mein Partner kein EG, da wir von meinem Mutterschaftsgeld (was man bei Zwillingen 3 Monate bekommt) gut leben können. Meine Frage bezieht sich also nicht aufs EG, sondern auf die EZ. Ich weiß, dass wir da beide einen Anspruch von 36 Monaten pro Kind haben. Also 6 Jahre, wenn man es klug pro Kind beantragt. Beantwortet aber alles noch meine Frage

von JundF am 29.10.2019, 06:53



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Nein jeder von euch hat Anspruch auf 6 Jahre EZ. Und noch einmal wenn du richtig list man muss sich bei der ersten Meldung für 2 jahre festlegen. Dein Mann kann also nicht erst nur sagen ich nimm 3 Monate und dann später sagen jetzt hätte ich gerne noch mal 9 Monate. Jedenfalls nicht vor dem 2ten Geburtstag und nicht für das gleiche Kind. Die Verlängerung könnte er aber wahrscheinlich nach den ersten 3 Monaten eh vergessen. Dann stellt sich die Frage nach erneuter EZ nicht. Und selbst wenn doch darf der AG, wie ich bereits gesagt habe dann ablehnen. Dein Mann muss bei der ersten Meldung ganz klar sagen was er in den nächsten 2 Jahren plant. Also 3 Monate EZ, dann VZ bis Ende Vertrag. Oder direkt von Geburt bis Ende Vertrag EZ und in dieser TZ. Sollte er dann theoretisch noch eine Verlängerung bekommen, kann der AG freiwillig einer weiteren EZ für das gleiche Kind zustimmen, aber er muss es nicht. Vom EG werden euch die 3 Monate Mutterschutz abgezogen. Da kommt ihr nicht drum herum. Also dran denken. Blieben also 11 monate EG welche ihr beide verteilen könnt bzw entsprechend mehr wenn EG Plus.

von Felica am 29.10.2019, 08:38



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Wie ich sagte, wenn dein Mann sich die Verlängerung nicht verbauen will, darf er keine EZ zur Geburt nehmen. Sondern diese erst einreichen wenn die Verlängerung fest ist. Dagegen kann der AG dann nichts machen.

von Felica am 29.10.2019, 08:46



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