Hallo Frau Bader, Also ich weiß das man die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden kann aber wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus wenn ich während der Elternzeit in teilzeit gearbeitet habe. Bekomme ich das teilzeit Gehalt oder mein vollzeitgehalt was ich vor der Elternzeit hatte? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
von ninimialio am 02.04.2020, 23:18