Hallo,
man hat ja 2 Monate Mutterschutz.
Kann ich Elterngeld vom 3. bis 14. beantragen? Oder muss ich vom ersten ab beantragen?
Wenn ich ja vom 1. Monat ab EG beantrage geht mir das Geld ja sozu sagen verloren da ich ja schon den Mutterschutzlohn erhalte.
Wenn man erst ab dem 3. EG beantragt hat man ja theoretisch 2 Monate mehr das Geld...
Ich danke euch für euren Rat.
lg tschudys
von
tschudys
am 09.12.2015, 21:29
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
Sie bekommen von dem Tag der Geburt an Elterngeld und Mutterschaftsgeld.
Wieso Sie was verlieren verstehe ich nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2015
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Nein, das siehst Du falsch.
Man bekommt ab Geburt 12x Elterngeld. Hausfrauen zum Beispiel.
Du hast ja zum Glück Mutterschutzgeld, daher brauchst Du nur 10x den Lohnersatz.
Die ersten beiden Monate gehören immer der Mutter beim Eterngeld.
Wenn Dein Partner auch zwei Monate nimmt, dann habt ihr zusammen 14 Monate zur Verfügung bis das Kind 14 Monate ist.
von
Sternenschnuppe
am 09.12.2015, 22:26