Guten Tag Frau Bader, ich arbeite seit der Geburt meiner ersten Tochter (3 Jahre)nur noch 24 Std. / Woche. Erziehungsurlaub habe ich damals nicht beantragt. Nun kommt im Dez mein 2. Kind zur Welt und ich möchte weiterarbeiten, allerding etwas verkürzt (z.B. 16 Std.) Ist es richtig, daß ich nicht offiziell Erziehungsurlaub anmelden muß, weil ich sowieso nur Teilzeit arbeite und dadurch schon den Kündigungsschutz innerhalb der gesetzlich möglichen Elternzeit genieße. Ich müßte mich nur, im Falle einer Kündigung innerhalb der ersten 2 Wochen darauf berufen?! Im BErzGG habe ich eine Stelle dazu gefunden, die ich so interpretiere. Erziehungsgeld steht uns nur deshalb nicht zu, weil die Einkommensgrenze aller Voraussicht nach überschritten wird. Ich hoffe, diese Frage entspricht den Anforderungen in diesem Forum. Vielen Dank vorab Freundliche Grüße Miriam Becker
Mitglied inaktiv - 28.09.2006, 13:50