Hallo Frau Bader, Ich bin seit 23.06.2013 in Elternzeit. Mein Freund moechte ebenfalls seine zwei Monate in Anspruch nehmen. Ich weis das er, um 65% seines Gehaltes zu bekommen, vor dem ersten Lebensjahr diese Zeit beanspruchen muss. Heißt das, dass er diese Zeit bis zum vollendetem ersten Lebensjahr nehmen muss?? Also von 23.04.2014 bis 23.06.2014 oder muss er nur bis zu dem 23.06.2014 diese Zeit begonnen haben, sprich auch danach kann er zwei monate Elternzeit nehmen!? mfg Selina S.
von steffenpapa am 12.01.2014, 13:55