Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endet Mitte April. Jetzt hat mir meine alte Firma einen Aufhebungsvertrag angeboten, da es mir mit drei noch recht kleinen Kindern nicht möglich ist Vollzeit (also in meinem alten Job) zu arbeiten. Entstehen mir da irgendwelche Nachteile? In dem Brief werde ich auch auf §37b SGB III hingewiesen. Heißt das, das ich mich umgehend (wann genau) beim Arbeitsamt melden muß? Und was passiert wenn ich es nicht mache. Es ist ja schön und gut, aber wie soll ich mit drei kleinen Kinder arbeiten mitten unter dem Schuljahr?
Wie ist das eigentlich generell geregelt? Erziehungszeit vorbei und dann?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
Anja
Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 21:35
Antwort auf:
Elternzeit bald vorbei
Hallo,
Sie können erst einmal bis mind. zum 3. Geb. des letzten Kindes zu Hause bleiben.
Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Teilzeit. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag machen, werden Sie erst einmal beim AA gesperrt sein und dann auch nur ArbGeld für die Zeit anteilig bekommen, die Sie arbeiten könnten. Sie müssen sich dann auch wegen einer eigenen KK Gedanken machen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2007
Antwort auf:
Elternzeit bald vorbei
Hallo Anja,
der Gesetzgeber ermöglicht Dir, 3 Jahre für die Kinder Zuhause zu bleiben und Dein AG muß Dir (d)eine Arbeitsstellöe reservieren.
Ich finde das viel...
Wenn Du nicht Vollzeit arbeiten kannst, hast Du evtl. Anspruch auf einen TZ-Arbeitsplatz.
www.teilzeit-info.de
Ansonsten bleibt Dir nur, den Arbeitsplatz 3 Monate vor Ablauf der EZ zu kündigen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 26.01.2007, 09:13