Frage: Elternzeit aussetzen wofür?

Hallo liebe Frau Bader, ich nochmal. Welchen Sinn hat es denn, die Elternzeit für das erste Kind zu beenden, wenn ich während der Zeit in den Mutterschutz für´s zweite Kind gehe? Mutterschaftsgeld steht mir ja zu, aber auch der Ausgleich zum Rest vom Lohn vom Arbeitgeber? Ich habe bis jetzt in Teilzeit auf 450 €-Basis gearbeitet (und die vollen 450 € verdient, Mutterschaftsgeld ist aber ja weniger) während der Elternzeit. Ich blick nicht durch. Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Hilfe!

von Krümel006 am 14.01.2014, 14:32



Antwort auf: Elternzeit aussetzen wofür?

Hallo, ja, das ist doch gerade der Clou - wenn Sie die Ez beenden, muss auch der Ag zahlen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2014



Antwort auf: Elternzeit aussetzen wofür?

Mutterschutz musst Du ja eh machen. Beendest Du die erste Elternzeit lebt Dein Alter Vertrag auf. Bei den meisten ist das dann der Vollzeitvertrag, und somit auch Mutterschutzgeld in Höhe des Vollzeitgehaltes.

von Sternenschnuppe am 14.01.2014, 15:23



Antwort auf: Elternzeit aussetzen wofür?

Bei einem 450 € Job gibt es doch kein Mutterschaftsgeld, sondern nur diese Einmalzahlung in Höhe von ca 210€. Dafür dann halt Elterngeld ab Geburt. Elterngeld ist aber fast immer geringer als Mutterschaftsgeld. Hat Frau vior der Geburt des 1ten Kindes in einem Teilzeit- oder Vollzeitjob gearbeitet wo eine eigene Krankenkassen-Versicherung (gesetzliche KK-versicherung) bestand, dann hat sie ja ab Mutterschutz Anrecht auf Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor der Geburt und mind. 8 Wochen nach der geburt). Und das in etwa in Höhe des vorhrigen Netto-Verdienstes (setzt sich auf KK-Zahlung und AG-Beitrg zusammen. Kommt nun innerhalb der Elternzeit des 1ten Kindes das 2te, dann gibt es, solange man in Elternzeit ist, eben kein Mutterschaftsgeld vom AG. Sondern IMO nur die 13 € von der Krankenkasse. Jedenfalls eben nicht bei einem 450 € minijob. Bei Teilzeit-Job gibt es, ohne Beendigung der ersten Elternzeit eben Mutterschaftsgeld in Höhe der Teilzeitvertrages. Beendet Frau die Elternzeit für das 1te Kind, dann lebt automatisch der alte Vertrag von vor der Geburt des 1ten Kindes wieder auf. Und man hat entsprechend Anrecht auf Mutterschaftsgeld. Bestand vor der geburt des 1ten Kindes ein ungekündigter Vollzejob, dann gibt es auch Mutterschaftsgeld für das 2te Kind wie für das erste damals. Allerdings nicht rückwirkend!!! So jedenfalls habe ich das immer verstanden. Falls Du also noch in einem ungekündigen Arbeitsverhältniss bist, das nur gerade eben wegen der ersten Elternzeit ruht, verschenkst du mit jedem Tag gerade Geld.

Mitglied inaktiv - 14.01.2014, 17:47



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