Guten Tag, bei meinem alten Arbeitgeber habe ich nicht die komplette Elternzeit in Anspruch genommen und mir auch eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt geben lassen. Nun habe ich jedoch den Arbeitgeber gewechselt und dieser lehnt die verspätete Nutzung der Elternzeit ab. Können Sie mir mitteilen, ob ich noch Anspruch habe oder ob dieser durch den Arbeitgeberwechsel verfallen ist? Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
von eppi am 09.11.2015, 13:19