Frage: Elternzeit- arbeiten

liebe frau Bader, wenn man in der elternzeit wo anders arbeiten möchte müßte man ja den AG informieren nur wie? schriftlich? und wie und was muß drinnen stehe? danke

Mitglied inaktiv - 18.10.2009, 11:52



Antwort auf: Elternzeit- arbeiten

Hallo, schriftlich und genau, wo Sie was arbeiten wollen - damit der AG beurteilen kann, ob eine betriebliche Interessenkollision besteht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2009



Antwort auf: Elternzeit- arbeiten

Hallo selime, also so viel ich weiß, musst Du den Arbeitgeber nicht mehr bescheid geben. Allerdings nur, wenn Du ihm schon deine Arbeitskraft angeboten hast und er abgelehnt hat. Hatte man mir beim Jugendamt erzählt. Lieben Gruss pannic

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 00:19



Antwort auf: Elternzeit- arbeiten

Hallo Selime, ich bin zwar nicht Frau Bader, aber möchte dir trotzdem antworten. Auch ich gehe während meiner Elternzeit arbeiten, aber nicht bei meinem Hauptarbeitgeber. Ja du mußt deinen Hauptarbeitgeber um Erlaubnis fragen, ob du in einer anderen Firma arbeiten darfst. Wenn du das nicht machst und er bekommt das rauß ist das ein Kündigungsgrund. Ich habe das ganze in schriftlicher Form gemacht. Ich habe geschrieben: Ich bitte um die Erlaubnis, während meiner Elternzeit bei folgender Firma ...., arbeiten gehen zu können. Danach habe ich noch rein geschrieben um wieviel Stunden pro Woche es sich handelt und welche Aufgaben ich dort übernehmen werde. Danach die übliche Grußformel und fertig. Ich hoffe ich konnte dir schon etwas weiter helfen, wenn du noch Fragen hast, kannst du dich ja auch nochmal melden. Viel Glück und liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 11:56



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