Hallo, ich hatte ein Jahr Elternzeit beantragt. Nun würde ich es gerne verlängern. ABER im Antrag stand "verbindliche Festlegung für die ersten zwei Jahre der Elternzeit", gleichzeitig hatte ich ein Schreiben vom Arbeitgeber, bis wann ich festlegen soll, OB und IN WELCHEM Umfang ich meinen Dienst wieder antreten möchte. Das verwirrt mich. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, bin Lehrerin in Schl-Holstein. Danke! Gruß, jori
Mitglied inaktiv - 13.03.2007, 09:21