Liebe Frau Bader, meine Frau ist Landesbeamtin (Schuldienst) und befindet sich derzeit im 2. Jahr Elternzeit nach der Geburt unseres ersten Kindes. Nun ist Sie erneut schwanger und hat wie bereits in der ersten Schwangerschaft ein volles Beschäftigungsverbot von ihrem Frauenarzt ausgesprochen bekommen. Kann Sie die Elternzeit nun vorzeitig beenden um bis zum Beginn des Mutterschutzes ihre alte Besoldung zu erhalten oder ist lediglich eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit zu Beginn der Mutterschutzfrist möglich? Viele Grüße Marc
von marc01 am 01.08.2013, 13:30