Sehr geehrte Frau Bader, meine Lebensgefährtin und ich planen, beide in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu beziehen. Meine Lebensgefährtin 12 Monate, ich die ersten drei Monate parallel dazu. Meine Lebensgefährtin beantragt somit auch 12 Monate Elterngeld, ich werde zwei Monate Elterngeld beantragen und den letzten Monat ohne Elterngeld in Elternzeit sein wollen. Zu meinen kompletten drei Monaten Elternzeit möchte ich zudem mit 25 Std. Teilzeit arbeiten. Natürlich schwebt mir da ein genauen Arbeitszeitmodell vor. Mein Problem ist, wenn mein Arbeitgeber diesem Modell nicht zustimmt, sondern ggf. ein für mich ungünstiges Modell vorschlägt, möchte ich natürlich doch keine Teilzeit arbeiten, sondern komplett daheim bleiben. Dann allerdings aus finanziellen Gründen nur zwei Monate. Kann ich, wenn ich fristgerecht drei Monate Elternzeit beantrage, dem dazugehörenden Arbeitszeitmodell aber nicht zugestimmt wird, eine Änderung meiner Elternzeit von drei auf zwei Monate einfach nur bekannt geben, ohne dass der Arbeitgeber dies ablehnen kann? Aufgrund der einzuhaltenden Frist und ja meist nachfolgenden zuerst geführten Gesprächen mit dem Arbeitgeber wären ja dann zum Zeitpunkt der Ablehnung die sieben Wochen schon verstrichen... Vielen Dank für Ihre Bemühungen, auch aufgrund des vielleicht etwas komplizierten Sachverhalts! Viele Grüße
von Basti_Nbg am 14.01.2014, 13:31