Guten Morgen Frau Bader!
Ich muß wieder arbeiten gehen. Kann ich beantragen meine Elternzeit abzubrechen, da es uns finaziell sehr schlecht geht. Habe Angst das wir Schulden machen müssen, weil das Gehalt meines Mannes einfach nicht reicht. Danke im vorraus! LG Mama von Maurice
Mitglied inaktiv - 22.06.2006, 10:58
Antwort auf:
Elternzeit abbrechen?
Hallo,
grundsätzlich hat Murmeline recht, Frage ist aber, ob die Situation schon beim Antrag die gleiche war.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2006
Antwort auf:
Elternzeit abbrechen?
Hallo,
die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen eines besonderen Härtefalles, wozu nach § 1 Abs. 5 BErzGG auch die ernsthafte Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz gehört, kann der Arbeitgeber gemäss § 16 BErzGG nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
LG, M.
Mitglied inaktiv - 22.06.2006, 15:49