Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot wechseln?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot wechseln?

Guten Tag Frau Bader, folgende Problematik: Ich bin angestellte Zahnärztin und bekomme bei jeder Schwangerschaft ein sofortiges allgemeines Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Mein erstes Kind ist jetzt 4 Monate alt und ich beziehe 1 Jahr volles Elterngeld, habe aber Elternzeit von 2 Jahren genommen. In der Mitteilung über die Elternzeit an meinen Arbeitgeber, habe ich aber geschrieben dass ich nach dem ersten Jahr wieder gerne in Teilzeit (keine % Angabe, keine genaue Zeitangabe) zurückkommen möchte. Ich habe geplant erst wieder anzufangen wenn Kind Nr. 1 ca 16 Monate alt ist, sprich ich habe 4Monate keinerlei Einkommen. Bisher kam noch keine Reaktion auf mein Teilzeitwunsch, weder schriftl noch mündlich. Wie verhält es sich, wenn ich während dem 2. Jahr Elternzeit, bevor ich wieder mit der Teilzeit angefangen habe erneut schwanger werde? Kann ich direkt die Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot gehen? Wenn ja welches Gehalt wird zugrunde gelegt? Hinzu kommt erschwerend, dass ich auf Umsatzbeteiligung arbeite und nicht klar ist wieviel ich ab Arbeitsbeginn verdienen werde. Gilt hier denn überhaupt der Teilzeitarrangement, obwohl nichts schriftlich festgehalten wurde? Vielen Dank für ihre Antwort! Schöne Grüße

von Marina1012 am 04.04.2016, 21:57



Antwort auf: Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot wechseln?

Hallo, Sie müssen sich entscheiden, ob Sie TZ arbeiten wollen und ab wann. Dann bekommen Sie ab dem Zeitpunkt bei einem BV Lohn. Die EZ abbrechen um Mutterlohn zu bekommen geht nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2016



Antwort auf: Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot wechseln?

Dein Vorhaben wäre Betrug. Und fliegt bei der Krankenkasse sofort auf. Ich denke das war Dir nicht bewusst. Vorzutäuschen arbeiten zu wollen um dann Leistungen von der Krankenkasse zu erschleichen ist sicher nicht Dein Interesse denke ich. Wenn schriftlich Teilzeit ausgemacht ist, dann bekämest Du ab dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn das, was Du auch verdienen würdest. Kann man anhand derVollzeitzahlen ja runterrechnen. Elterngeld ist ich die schlechtere Wahl, so als Tipp, als Zahnärztin hättest Du auch ein BV für die Stillzeit bekommen können bei vollem Lohn. An Deiner Stelle würde ich also Teilzeit in Elternzeit arbeiten und erst kurz vor Ende der zwei Jahre schwanger werden. Dann hat Du Teilzeitlohn und einiges an Vollzeitlohn für das neue Elterngeld und dann sprichst Du mit Krankenkasse und AG über ein BV in Stillzeit.

von Sternenschnuppe am 04.04.2016, 22:16



Antwort auf: Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot wechseln?

Vielen Dank für die Antworten! Sternschnuppe, das mit dem Still-Beschäftigungsverbot hatte ich auch schon gehört, aber mir war es zu riskant in der 1. Woche nach Geburt keine Elternzeit anzumelden, da es wie bei fast allen Mamas mit dem Stillen leider nicht direkt geklappt hat. Und man wäre ja dann auch kündbar...das müsste man wirklich alles mit dem Arbeitgeber vorher besprechen. Vielen Dank dennoch für den Tipp.. Habe dennoch 2 Unklarheiten: Wenn ich also vor Ende der Elternzeit schwanger werde und dann ab dem 2. Geburtstag ja der Vollzeit lohn im BSV wieder auflebt, wonach wird es berechnet, da ich ja umsatzbeteiligtbedingt immer unterschiedlich hohe Gehälter habe, je nachdem wieviel Urlaub oder Patienten in dem entsprechendem Monat da waren. Wird dann nach dem letzten Vollzeitgehalt geschaut was ich vor Kind 1 hatte oder der dann gerade noch bekommene Teilzeitlohn hochgerechnet ? 2. Frage: In welcher Form muss der Teilzeitvertrag mit dem Arbeitgeber beschlossen werden? Als schriftliche Neuauflage des Vertrages oder nur mündlich? Muss ich auch vor Ende der Elternzeit schriftlich bescheid geben, dass ich dann wieder 100% arbeiten werde, damit ich im Falle einer 2.SS wirklich das Vollzeitgehalt bekomme oder läuft das mit Auslauf der Elternzeit automatisch? Vielen Dank für eine nochmalige Rückmeldung und glg

von Marina1012 am 11.04.2016, 19:56



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit, kann ich Elternzeit Beenden

Guten Tag, Ich bin im 2Jahr Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe eine Teilzeit stelle während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefangen, nun bin ich aber wieder Schwanger. Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Meine Frage ist ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um wieder in meinen Vollzeit Vetrag wärend des ...


Gehaltfortzahlung in Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin Ärztin und habe einen Vertrag in einer Klinik bis April habe ich noch Elternzeit (15 Monate nach meiner ersten Schwangerschaft. Bekomme ich mein früheres Gehalt bei einer erneuten Schwangerschaft vor April ( Ende der Elternzeit) und einem Beschäftigungsverbot? Auch wenn ich noch keinen neuen Vertrag über meine Rückkehr in der Klinik...


Lohn bei Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...


Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als...


Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Guten Tag Frau Bader, es gibt schon mehrere ähnlich Fragen, die von Ihnen beantwortet wurden. In unserem konkreten Fall sind wir uns aber noch etwas unsicher. Meine Frau ist noch bis 6. Januar 2024 in Elternzeit. Seit Mai 2023 arbeitet sie aber bereits wieder beim selben AG in Teilzeit. Der Plan war auch nach der EZ weiter in TZ zu arbeiten. ...


Beschäftigungsverbot Minijob während Elternzeit

Hallo liebe Frau Bader, Ich bin auf der Suche nach einigen Antworten auf offene Fragen auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir eventuell weiterhelfen können. Erstmal zur allgemeinen Situation: In der Schwangerschaft mit K1 hatte ich in meinem Hauptberuf ein betriebsbedingtes BV. Momentan bin ich noch bis Ende April in Elternzeit. ...


Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,  ich habe im Juli 2023 entbunden und beim Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit angegeben. Meine Elternzeit endet offiziell am 25.07.24, meinen Resturlaub habe ich an die Elternzeit angehängt und somit ist der erste Arbeitstag der 21.08.24. Mein Mann und ich planen nun ein weiteres Kind. Ich arbeite in einem Beruf, in dem ...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...