Guten Tag Frau Bader,
folgende Problematik:
Ich bin angestellte Zahnärztin und bekomme bei jeder Schwangerschaft ein sofortiges allgemeines Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Mein erstes Kind ist jetzt 4 Monate alt und ich beziehe 1 Jahr volles Elterngeld, habe aber Elternzeit von 2 Jahren genommen. In der Mitteilung über die Elternzeit an meinen Arbeitgeber, habe ich aber geschrieben dass ich nach dem ersten Jahr wieder gerne in Teilzeit (keine % Angabe, keine genaue Zeitangabe) zurückkommen möchte. Ich habe geplant erst wieder anzufangen wenn Kind Nr. 1 ca 16 Monate alt ist, sprich ich habe 4Monate keinerlei Einkommen. Bisher kam noch keine Reaktion auf mein Teilzeitwunsch, weder schriftl noch mündlich.
Wie verhält es sich, wenn ich während dem 2. Jahr Elternzeit, bevor ich wieder mit der Teilzeit angefangen habe erneut schwanger werde? Kann ich direkt die Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot gehen? Wenn ja welches Gehalt wird zugrunde gelegt? Hinzu kommt erschwerend, dass ich auf Umsatzbeteiligung arbeite und nicht klar ist wieviel ich ab Arbeitsbeginn verdienen werde. Gilt hier denn überhaupt der Teilzeitarrangement, obwohl nichts schriftlich festgehalten wurde?
Vielen Dank für ihre Antwort!
Schöne Grüße
von
Marina1012
am 04.04.2016, 21:57
Antwort auf:
Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot wechseln?
Hallo,
Sie müssen sich entscheiden, ob Sie TZ arbeiten wollen und ab wann. Dann bekommen Sie ab dem Zeitpunkt bei einem BV Lohn. Die EZ abbrechen um Mutterlohn zu bekommen geht nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2016
Antwort auf:
Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot wechseln?
Dein Vorhaben wäre Betrug. Und fliegt bei der Krankenkasse sofort auf.
Ich denke das war Dir nicht bewusst. Vorzutäuschen arbeiten zu wollen um dann Leistungen von der Krankenkasse zu erschleichen ist sicher nicht Dein Interesse denke ich.
Wenn schriftlich Teilzeit ausgemacht ist, dann bekämest Du ab dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn das, was Du auch verdienen würdest.
Kann man anhand derVollzeitzahlen ja runterrechnen.
Elterngeld ist ich die schlechtere Wahl, so als Tipp, als Zahnärztin hättest Du auch ein BV für die Stillzeit bekommen können bei vollem Lohn.
An Deiner Stelle würde ich also Teilzeit in Elternzeit arbeiten und erst kurz vor Ende der zwei Jahre schwanger werden. Dann hat Du Teilzeitlohn und einiges an Vollzeitlohn für das neue Elterngeld und dann sprichst Du mit Krankenkasse und AG über ein BV in Stillzeit.
von
Sternenschnuppe
am 04.04.2016, 22:16
Antwort auf:
Elternzeit abbrechen und ins Beschäftigungsverbot wechseln?
Vielen Dank für die Antworten!
Sternschnuppe, das mit dem Still-Beschäftigungsverbot hatte ich auch schon gehört, aber mir war es zu riskant in der 1. Woche nach Geburt keine Elternzeit anzumelden, da es wie bei fast allen Mamas mit dem Stillen leider nicht direkt geklappt hat. Und man wäre ja dann auch kündbar...das müsste man wirklich alles mit dem Arbeitgeber vorher besprechen. Vielen Dank dennoch für den Tipp..
Habe dennoch 2 Unklarheiten:
Wenn ich also vor Ende der Elternzeit schwanger werde und dann ab dem 2. Geburtstag ja der Vollzeit lohn im BSV wieder auflebt, wonach wird es berechnet, da ich ja umsatzbeteiligtbedingt immer unterschiedlich hohe Gehälter habe, je nachdem wieviel Urlaub oder Patienten in dem entsprechendem Monat da waren. Wird dann nach dem letzten Vollzeitgehalt geschaut was ich vor Kind 1 hatte oder der dann gerade noch bekommene Teilzeitlohn hochgerechnet ?
2. Frage: In welcher Form muss der Teilzeitvertrag mit dem Arbeitgeber beschlossen werden? Als schriftliche Neuauflage des Vertrages oder nur mündlich? Muss ich auch vor Ende der Elternzeit schriftlich bescheid geben, dass ich dann wieder 100% arbeiten werde, damit ich im Falle einer 2.SS wirklich das Vollzeitgehalt bekomme oder läuft das mit Auslauf der Elternzeit automatisch?
Vielen Dank für eine nochmalige Rückmeldung und glg
von
Marina1012
am 11.04.2016, 19:56