Hallo Frau Bader, Ich erwarte Zwillinge und werde alleinerziehend sein. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit. Ich weiß, dass ich die Elternzeit schriftlich spätestens 5 Wochen nach Entbindungstermin anmelden muss. Da die Zwillinge spätestens 38+0 geholt werden würden, verlängert sich der Zeitraum für die Anmeldung nochmal um 2 Wochen (nach ausgerechnetem ET). Ist das korrekt? Ich habe folgende Fragen zur Anmeldung der Elternzeit: 1. Der Zeitraum der Elternzeit gilt ab der Geburt der Kinder? Also muss ich in meinen Antrag schreiben: „Ich beantrage Elternzeit ab Lebensmonat 0 bis ... Oder beginnt die Elternzeit nach den 12 Wochen Mutterschutz, also Lebensmonat 4? 2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mich für die ersten 24 Monate festlegen muss? 7 Wochen vor Ablauf der 24 Monate könnte ich die Elternzeit unproblematisch verlängern? Ich überlege erstmal 24 Monate zu nehmen, damit ich danach eventuell mehr als 30 Stunden arbeiten kann. 3. Wie verhält es sich mit den Zeitabschnitten für Zwillinge? Wie formuliere ich dies in meinem Antrag? 12 Monate für Kind 1 und 12 Monate für Kind 2 beantragen oder kann ich 24 Monate für Kind 1 nehmen und mich später für Kind 2 festlegen? Was ist besser? Ich möchte die 6 Jahre nicht verlieren und eventuell später nutzen. 4. Wie viele Zeitabschnitte habe ich für die Zwillinge und wie nutze ich sie am besten? Könnte ich testweise nach den 24 Monaten Elternzeit versuchen in Vollzeit zu arbeiten und falls ich es nicht schaffe wieder Elternzeit anmelden, um zur Teilzeit zurückzukehren? Dann beträgt die Frist zur Anmeldung 13 Wochen? 5. Wie formuliere ich die Anmeldung der Elternzeit für Zwillinge? Sollte ich immer von Kind 1 und Kind 2 reden? Haben Sie dazu eventuell ein Beispiel/ Internetlink? Vielen Dank und herzliche Grüße! Sophie
von Sophie123 am 11.11.2019, 12:19