Frage: Elternzeit Zwillinge

Hallo Frau Bader, Ich erwarte Zwillinge und werde alleinerziehend sein. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit. Ich weiß, dass ich die Elternzeit schriftlich spätestens 5 Wochen nach Entbindungstermin anmelden muss. Da die Zwillinge spätestens 38+0 geholt werden würden, verlängert sich der Zeitraum für die Anmeldung nochmal um 2 Wochen (nach ausgerechnetem ET). Ist das korrekt? Ich habe folgende Fragen zur Anmeldung der Elternzeit: 1. Der Zeitraum der Elternzeit gilt ab der Geburt der Kinder? Also muss ich in meinen Antrag schreiben: „Ich beantrage Elternzeit ab Lebensmonat 0 bis ... Oder beginnt die Elternzeit nach den 12 Wochen Mutterschutz, also Lebensmonat 4? 2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mich für die ersten 24 Monate festlegen muss? 7 Wochen vor Ablauf der 24 Monate könnte ich die Elternzeit unproblematisch verlängern? Ich überlege erstmal 24 Monate zu nehmen, damit ich danach eventuell mehr als 30 Stunden arbeiten kann. 3. Wie verhält es sich mit den Zeitabschnitten für Zwillinge? Wie formuliere ich dies in meinem Antrag? 12 Monate für Kind 1 und 12 Monate für Kind 2 beantragen oder kann ich 24 Monate für Kind 1 nehmen und mich später für Kind 2 festlegen? Was ist besser? Ich möchte die 6 Jahre nicht verlieren und eventuell später nutzen. 4. Wie viele Zeitabschnitte habe ich für die Zwillinge und wie nutze ich sie am besten? Könnte ich testweise nach den 24 Monaten Elternzeit versuchen in Vollzeit zu arbeiten und falls ich es nicht schaffe wieder Elternzeit anmelden, um zur Teilzeit zurückzukehren? Dann beträgt die Frist zur Anmeldung 13 Wochen? 5. Wie formuliere ich die Anmeldung der Elternzeit für Zwillinge? Sollte ich immer von Kind 1 und Kind 2 reden? Haben Sie dazu eventuell ein Beispiel/ Internetlink? Vielen Dank und herzliche Grüße! Sophie

von Sophie123 am 11.11.2019, 12:19



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge

Hallo, 0. Sie haben 12 Wo nach der Geburt, weil es Mehrlinge sind - unabhängig vom Geburtstermin 1. Ab Geburt. Sie sollten auch immer nur für einen Zwilling EZ beantragen - sonst ist die EZ doppelt aufgebraucht (für beide) 2. Ja. Sie können aber auch in der EZ bis zu 30 Std arbeiten. 3. s. 1. 4. Sie beantragen erst 2 Jahre (für jeden eins) , Sie können dann bis zum 8. Geburtstag jeweils noch bis zu 24 Mo nehmen. 5. Nein. Wichtig ist es, den Namen zu nennen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2019



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge

Hallo, Du hast schon Recht mit den 5 Wochen nach der Geburt + x, wenn die Kinder früher kommen. Ich bin anfangs über die 5 Wochen gestolpert, aber da dein nachgeburtlicher Mutterschutz mindestens 12 Wochen ist, stimmt das. Du hast nach der Geburt 8 Wochen + 4 Wochen (wegen Zwillinge) + die Tage, die du vorher nicht nehmen konntest. 7 Wochen vor Mutterschutzende musst du die EZ beantragen (wenn der Mutterschutz nahtlos in die EZ übergehen soll). LG luvi

von luvi am 12.11.2019, 10:30



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge

Wegen des EG solltest du fürs 1.Kind 1-12.Monat nehmen und fürs 2.Kind mind. 13+14.Monat. Somit kommst du auf 14 Monate EG. Der KV kann es im übrigen genauso machen, nur umgekehrt. 2.Kind 12 Mon., 1Kd. mind 2 Mon.. EZ steht dir für jedes Kind 3 Jahre zu. Das hat Frau Bader schon erklärt.

von Ani123 am 12.11.2019, 15:14



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