Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe für meine Zwillinge gemeinsam zwei Jahre Elternzeit beantragt. Eigentlich könnte ich ja insgesamt 6 Jahre Elternzeit nehmen, erst zwei Jahre für Nummer eins, dann ein Jahr für Nummer zwei, dann ein Jahr für Nummer eins und zwei Jahre für Nummer zwei.
Habe ich diese Möglichkeit durch den unglücklichen Antrag für beide Kinder gemeinsam verloren?
von
Zwillingseltern
am 09.01.2017, 21:33
Antwort auf:
Elternzeit Zwillinge
Hallo,
wenn sie tatsächlich explizit für beide Kinder Elternzeit beantragt haben und Ihr Arbeitgeber darauf beharrt, ist das verbindlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2017
Antwort auf:
Elternzeit Zwillinge
Ja, streng genommen hast du jetzt für beide Kinder gleichzeitig Elternzeit und kannst für jedes Kind nur noch jeweils 1 Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen.
von
chrissicat
am 10.01.2017, 09:18