Elternzeit Zwillinge/ Recht auf Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Zwillinge/ Recht auf Teilzeit

Hallo Frau Bader, ich erwarte im Januar 2019 Zwillinge. Ich würde gern zwei Jahre elternzeit beanrtagen allerdings im zweiten Jahr mit wenigen Stunden wieder arbeiten. Der Umfang ist aber noch abhängig von der Betreuung. Deshalb kann ich mich jetzt noch nicht festlegen. Welche Variante ist sicherer: Erst für ein Jahr beantragen und auf die Zustimmung des Arbeitgebers nach einem Jahr zur Verlängerung + Teilzeitarbiet hoffen? Oder zwei Jahre beantragen und dann vor Ablauf des ersten Jahres einen Antrag auf Teilzeit stellen? Auch hier bin ich doch an die Zustimmung des AG gebunden? Kann ich in meinen ersten Antrag schon einen Hinweis auf mögliche Verlängerung und Teilzeitarbeit aufnehmen? Hilft das? Danke!

von projekt2019 am 26.10.2018, 10:23



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge/ Recht auf Teilzeit

Hallo, sie haben einen Anspruch auf Verlängerung nur, wenn sie mindestens zwei Jahre beantragen. Grundsätzlich ist es bei Zwillingen auch sinnvoll, Elternzeit Jahre immer für ein bestimmtes Kind zu beantragen, sonst verschwenden Sie Elternzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2018



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge/ Recht auf Teilzeit

Auf jeden Fall 2 Jahre nehmen. Und zwar jeweils ein Jahr für einen Zwilling den du auch mit Namen nennst. Mit Zwillingen nach einem Jahr wieder arbeiten zu wollen halte ich für sehr mutig. da würde ich mir alle Hintertüren aufhalten. In der Planung berücksichtigen das wenn man es richtig macht, man 6 Jahre EZ nutzen kann statt nur 3 Jahre für Zwillinge. Da man in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten darf, man aber nicht gekündigt werden kann, und du beim besten Willen noch nicht abschätzen kannst wie es laufen wird, wie es mit der Betreuung klappt usw, würde ich echt in alle Richtungen planen. Auch für denn Fall das es mit dem arbeite nach einem Jahr nicht klappt. Bei der Mitteilung der EZ muss man sich für 2 Jahre festlegen. Nimmt man weniger, muss der AG der Verlängerung nicht zustimmen. Hieße, klappt es mit dem arbeiten nicht und der AG stellt sich quer, müsstest du kündigen. Klappt es im zweiten Jahr mit dem Arbeiten weil pflegeleichte Kinder und Betreuung, und der AG meint, er hat aber nichts für dich, kannst du in der EZ auch woanders arbeiten. praktisch auch wenn der Ag dir keine Wunsch-Arbeitszeiten zur Verfügung stellen kannst. Selbst anteilig ALG1 wäre dann möglich. Das du woanders arbeitest in der EZ kann der AG kaum ablehnen wenn er für dich nichts geeignetes hat. Zustimmung würde ich also entspannt sehen. EZ am besten so melden: Erste Jahr: Kind 1 Zweite Jahr Kind 2 Dritte Jahr Kind1 Vierte Jahr Kind1 Fünfte Jahr Kind 2 Sechste Jahr Kind 2 Wie gesagt, meldest du EZ nicht für jedes Kind einzeln an, laufen beide EZ gleichzeitig. Überlege selbst wie wahrscheinlich es ist das du nach 2 Jahren wieder in VZ einsteigst mit zwei kleinen Kindern. EG würde ich bei deiner Planung für das erste Jahr beziehen und sicherheitshalber einen Teil zur Seite legen. Wobei du meines Wissens 14 Monate nutzen kannst, die ersten 12 für den ersten Zwilling, für den zweiten gibt es dann 300€ Mehrlingsaufschlag, und den 13ten und 14ten für den zweiten (da bin ich aber nicht sicher). Würde ich mich aber gezielt kundig machen. So musst du dir aber keine Sorgen machen das das EG angerechnet wird wenn du nach dem 14ten Monat wirklich in TZ einsteigst. Alles Gute für die Herausforderung.

von Felica am 26.10.2018, 10:52



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