Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist bis 31. Oktober in Elternzeit, die er bis zu diesem Zeitpunkt beantragt und genehmigt bekommen hat (die Elterngeldmonate sind schon seit Ende August vorbei). Er hat nun eine neue Arbeitsstelle, die am 1. Dezember beginnen wird. Er möchte seinen jetzigen Arbeitsvertrag zum 31.Oktober mit Elternzeitende auflösen, damit er nicht für einen Monat nochmal Elternzeit nachbeantragen muß. Nun die Frage: für den Monat zwischen Vertragsauflösung und neuer Arbeitsstelle, wie würde das mit der Krankenkasse laufen. Muss er sich freiwillig versichern oder kann er bei mir mit versichert werden oder muss er sich für diesen Monat beim Arbeitsamt melden? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
von Notts am 01.09.2013, 21:31