Ist es nach neustem Stand der Rechtssprechung (24.11.2003) immer noch richtig, das ein Arbeitgeber der Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen muß? Nach beantragter zweijähriger Elternzeit muß ich das dritte Jahr in anspruch nehmen, da wir entgegen unserer Erwartung keinen Hamburger Kitagutschein erhalten haben. Verliere ich jetzt meinen Arbeitsplatz / Krankenversicherungsschutz / Anrechnung auf die Rente ? Vielen Dank im voraus
Mitglied inaktiv - 24.11.2003, 21:30