Frage: Elternzeit Verlängerung

Hallo Frau Bader, meine Frage zur Verlängerung von Elternzeit: Meine Tochter wird am 14.10.2003 1 Jahr. Ich habe bei meinem AG einen Antrag auf Elternzeit für "voraussichtlich" 1 Jahr ab dem Tag der Geburt gestellt und auch bestätigt bekommen. Müßte also am 15.10.2003 wieder meinen Arbeitsplatz antreten. Nun klappt es aber mit einem KITA-Platz erst zum Januar oder Februar 2004. Kann ich diesen Antrag beim AG nochmal um diese Zeit verlängern und wie ist es mit meinen Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung? - muss ich auch beim Amt für Versorgung und Soziales meinen Antrag verlängern, damit mir keine Lücke entsteht? In der Hoffnung auf eine schnelle Antwort verbleibe ich mit den besten Grüßen, Sabine Schmidt

Mitglied inaktiv - 02.05.2003, 11:42



Antwort auf: Elternzeit Verlängerung

HAllo, der Antrag war verbindlich. Dem AG steht es frei, einer Verlängerung zuzustimmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2003



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert. Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlä...


Elternzeit Verlängerung nach 2 Jahre

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich möchte nach 2 Jahre meine Elternzeit um 6 Monate Verlängern. Meine Frage wäre: Es ist möglich nach 2 Jahre Elternzeit, wieder 1 Tag, 1Woche, oder 1Monat arbeiten zu gehen und anschließend die 6 Monate Elternzeit nehmen, ohne die Zustimmung von dem Arbeitgeber? . Oder muss...


Verlängerung der Elternzeit

Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit. Beim ersten Kind habe ich 3 Jahre EZ genommen und diese zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Ich habe hier also noch ein paar Monate über. Beim 2.Kind habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun muss ich diese verlängern. Macht es dabei einen Unterschied ob ich zuerst den restlichen Z...


Nachtrag Verlängerung der Elternzeit.

Kann mein AG die Verlängerung meiner Elternzeit ablehnen? Wie unten bereits geschrieben habe ich erst EZ für Kind 1 genommen, und noch vor Ende der EZ mein 2. Kind bekommen. Für K2 habe ich aktuell 2 Jahre Elternzeit genommen, die bald enden. Mit Vorlauf von 7 Wochen würde ich nun das 3.Jahr EZ für K2 einreichen und danach mit 13 Wochen Vo...


Elternzeit Verlängerung

Guten Tag Frau Bader Ich habe eine Verlängerung der Elternzeit beantragt, bis zum 30.10.2023 (Verlängerung um eine Woche). Ich habe diesen schriftlichen Antrag innerhalb der 7-wöchigen Frist gestellt. Mein erster Elternzeitabschnitt von 2 Jahren endet am 22.10.2023. Daher möchte ich zurückkehren und am 31.10.2023 mit der Inanspruchnahme meines R...


Verlängerung Elternzeit

Und noch eine Frage für mich. Ich habe 14 Monate Elternzeit beantragt. Wenn ich nun verlängern will, aber die Arbeitsstunden nicht reduzieren, gebe es ja keinen Grund für den Arbeitgeber, dies zu akzeptieren, oder?


Verlängerung der Elternzeit nach 3. Geburtstag

Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist im Oktober 2017 geboren. Damals hatte ich 12 Monate Elternzeit. Im März 2023 habe ich erneut 12 Monate Elternzeit für sie genommen, die entsprechend im Februar 2024 enden. Nun würde ich diesen zweiten Abschnitt gerne ab März 2024 um weitere 12 Monate verlängern. Ist dies nur mit Einwilligung meiner ...


Elternzeit Verlängerung aber keine Rückmeldung?

Ich habe für 22 Monate Elternzeit genommen und möchte diese verlängern. Mein Antrag ist vor knapp 8 Wochen (in der Frist) bei meinem Arbeitgeber eingegangen, habe bis heute aber keine Antwort erhalten. Gilt das als Zustimmung? Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist seit der Schwangerschaft nicht besonders gut, weshalb ich mich nicht traue, nach...


Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...